Höhe der Fahrpreisnacherhebung rechtens? (Allgemeines Forum)

JeDi, überall und nirgendwo, Mittwoch, 16.07.2025, 23:56 (vor 155 Tagen) @ milos6
bearbeitet von JeDi, Mittwoch, 16.07.2025, 23:56

Ich saß neulich im RE von Erfurt nach Kassel. Eine Mutter hatte ein Kind dabei welches ohne Fahrschein mitfuhr. Der Zugbegleiter forderte €60 (Strafe) + doppelten (Kinder)Fahrpreis.
Ich war etwas erstaunt weil ich mich zu erinnern glaubte „doppelter Fahrpreis mindestens aber €60“. Meiner Meinung nach hätte der Zugbegleiter nur €60 verlangen dürfen, aber er wollte ca 85€ haben.
Liege ich falsch?

Der Doppelte Fahrpreis, mindestens 60 EUR, gilt für die bereits zurückgelegte Strecke (und bis zum nächsten Halt), anschließend gilt der Normalpreis (aber nicht der doppelte). Ist aber auch alles auf dem Beleg ausgewiesen.

Je nach Ort der Kontrolle und genutzter Klasse haut das aber trotzdem hin, der Normalpreis von Erfurt nach Kassel beträgt 21,35 EUR.

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Weg mit dem 4744!


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