Fahrpreisnacherhebung für Kinder (Allgemeines Forum)

611 040, Erfurt, Montag, 21.07.2025, 21:29 (vor 150 Tagen) @ EK-Wagendienst

Ich hab mich auch schon mal gefragt, ob ein "vor der Kontrolle gesehen" tatsächlich stichhaltig wäre. Wenn tatsächlich höchstens falls es tatsächlich vor Gericht geht und Zeugen gehört werden.
Gefragt habe ich mich das (für die Spezialisten hier: theoretisch rein aus Interesse) im Zusammenhang mit der Formulierung "zum Zeitpunkt der Kontrolle gültige Fahrkarte" die man in den meisten Beförderungsbedingungen findet.
Angenommen ich fahre tatsächlich von A über B nach C und habe eine Fahrkarte für B-C. Werde hinter B kontrolliert, habe ich ohne Zweifel eine zur Kontrolle gültige Fahrkarte. Wenn sich der ZuB nun aber, da einziger Fahrgast, einprägsame Situation etc. daran erinnert, dass ich doch in A eingestiegen bin darf er dann ein EBE ausstellen?
Falls er es tut hätte ein Widerspruch sicher gute Chancen, da ich diesem meine Fahrkarte beifügen würde. Dann müsste ja erst aufwendig der ZuB ermittelt und angehört werden und selbst dann stünde es Aussage gegen Aussage.

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