Fahrpreisnacherhebung für Kinder (Allgemeines Forum)

EK-Wagendienst, EGST, Montag, 21.07.2025, 20:41 (vor 158 Tagen) @ JoeO

Wenn sie dreist (oder je nach Sichtweise schlau) ist, könnte sie behaupten, dass sie ihrem Kind zufällig im Zug begegnet ist und nicht wusste, dass es mitfährt, schon gar nicht ohne Ticket...


Das könnte Ihr aber so ausgelegt werden, dass sie nicht nur ohne Ticket mit ihrem Kind unterwegs war, sondern durch diese Aussage versuchte die Zahlung des EBE zu umgehen.

Das wäre dann eine Straftat und könnte dann mit einer Verurteilung nach § 265a StGB enden.

An sowas aber ich auch schon gedacht, es könnte doch durchaus sein, das sie von der Schaffnerin beim Einsteigen zusammen gesehen wurde.

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Ein Fahrplan ist ein VORSCHLAG an den Lokführer, wie man fahren könnte.


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