Fahrpreisnacherhebung für Kinder (Allgemeines Forum)

611 040, Erfurt, Dienstag, 22.07.2025, 00:10 (vor 150 Tagen) @ JeDi

Das hat doch nichts mit der Ausgangsfrage zu tun. Das gilt doch genau dann, wenn man eben zum Zeitpunkt der Kontrolle keinen gültigen Fahrschein vorweisen kann.
Sonst könnte der ZuB ja diese Regel bei allen mit Fahrkarte ab B immer anwenden, da sie nicht "beweisen" können tatsächlich erst am gebuchten Startbahnhof eingestiegen zu sein.

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