Fahrpreisnacherhebung für Kinder (Allgemeines Forum)

JeDi, überall und nirgendwo, Montag, 21.07.2025, 23:37 (vor 155 Tagen) @ 611 040

Was wenn ich sage ich bin es nicht. Der Zeitpunkt der Kontrolle sollte ja laut BB ausschlaggebend sein.

Kannst du bitte einfach nachlesen, bevor du dich selbst lächerlich machst? In §6 EVO findet sich folgendes:

(2) Das erhöhte Beförderungsentgelt nach Absatz 1 beträgt das Doppelte des gewöhnlichen Beförderungsentgelts für die vom Reisenden zurückgelegte Strecke, mindestens jedoch 60 Euro. Das erhöhte Beförderungsentgelt kann für die ganze vom Zug zurückgelegte Strecke berechnet werden, wenn der Reisende nicht glaubhaft macht, dass er eine kürzere Strecke gefahren ist.

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Weg mit dem 4744!


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