Fahrpreisnacherhebung für Kinder (Allgemeines Forum)

JoeO, Braunschweig, Montag, 21.07.2025, 20:15 (vor 151 Tagen) @ totga
bearbeitet von JoeO, Montag, 21.07.2025, 20:16

Wenn sie dreist (oder je nach Sichtweise schlau) ist, könnte sie behaupten, dass sie ihrem Kind zufällig im Zug begegnet ist und nicht wusste, dass es mitfährt, schon gar nicht ohne Ticket...

Das könnte Ihr aber so ausgelegt werden, dass sie nicht nur ohne Ticket mit ihrem Kind unterwegs war, sondern durch diese Aussage versuchte die Zahlung des EBE zu umgehen.

Das wäre dann eine Straftat und könnte dann mit einer Verurteilung nach § 265a StGB enden.


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