Erklärungsirrtum (Allgemeines Forum)

bahnfahrerofr., Montag, 20.01.2025, 17:07 (vor 20 Tagen) @ sflori
bearbeitet von bahnfahrerofr., Montag, 20.01.2025, 17:08

Ich weiß worauf du hinaus möchtest, und hätte das vermutlich ähnlich als aussichtslos eingeschätzt, wenn mir die Begründung des verlinkten Urteils nicht bekannt gewesen wäre.

Der Fall zu dem bekannten Urteil war da allerdings doch auch nicht wirklich anders, versehentlich ein Fahrrad hinzugefügt, auch das wird vor der Bezahlung eigentlich hinreichend angezeigt. In dem Fall halt versehentlich einen falschen Bahnhof angeklickt.

Interessant finde ich übrigens, dass die reine Glaubhaftmachung, dass sie an dem Tag ohne Fahrrad unterwegs gewesen sei, dem Gericht ausgereicht hat.


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