DB, EBA und DTVG zum Fahrgastrecht "Später Fahren" (Allgemeines Forum)

zettelbox, Montag, 02.12.2024, 17:51 (vor 372 Tagen) @ 7summerfrank7
bearbeitet von zettelbox, Montag, 02.12.2024, 17:52

Hast du zufällig einen Link der DB wo ersichtlich ist, das Fahrkarten 12 Monate lang genutzt werden können wenn der Zug ausgefallen ist? Danke

Link nicht, aber diverse schriftliche Auskünfte der Bahn. Wenn du beispielsweise auf Twitter eine entsprechende Anfrage stellst, wird sie innerhalb von 60 Minuten entsprechend eindeutig beantwortet. Kannst ja explizit für deine Situation dort anfragen und hast fix die explizite Bestätigung des DB Kundenservice.

Edit: Geht übrigens genauso per Mail mit demselben Ergebnis, nur ist die Bearbeitungszeit meist deutlich länger als über Twitter.


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