DB, EBA und DTVG zum Fahrgastrecht "Später Fahren" (Allgemeines Forum)

JeDi, überall und nirgendwo, Montag, 02.12.2024, 15:20 (vor 372 Tagen) @ zettelbox
bearbeitet von JeDi, Montag, 02.12.2024, 15:21

Dies sei angeblich auch im Ausland möglich (bei Internationalen Fahrkarten), habe mich das aber noch nicht auszuprobieren getraut. Innerhalb Deutschlands funktioniert es aber, das Zugpersonal weiß darüber inzwischen auch Bescheid (manchmal mit etwas Stirnrunzeln).

Wichtig in der Praxis: Man sollte nachweisen können, dass die damalige Verspätung voraussichtlich mehr als 20 Minuten betrug.

Für Fahrten ins Ausland: 60. Und nein, das Personal kann das trotzdem nachvollziehen, zumindest in DB-Zügen und bei einigen NE-Bahnen.

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Weg mit dem 4744!


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