DB, EBA und DTVG zum Fahrgastrecht "Später Fahren" (Allgemeines Forum)

zettelbox, Montag, 02.12.2024, 11:46 (vor 373 Tagen) @ 7summerfrank7

Hi,
konntest du deine Fahrkarte vom Streik im Dezember nachträglich im Januar nutzen?
Ich habe ein ähnliches Problem und möchte mein Ticket für einen ausgefallenen Zug von vor 2 Wochen morgen nutzen. Bei der Bahn finde ich keine genauere Definition zu "zu einem späteren Zeitpunkt".

Die Bahn kommuniziert im Kundendialog ganz klar, dass die Fahrkarten 12 Monate lang genutzt werden können. Beliebig, sogar auf einer anderen Streckenführung. Also quasi ein Flexpreis Plus...

Dies sei angeblich auch im Ausland möglich (bei Internationalen Fahrkarten), habe mich das aber noch nicht auszuprobieren getraut. Innerhalb Deutschlands funktioniert es aber, das Zugpersonal weiß darüber inzwischen auch Bescheid (manchmal mit etwas Stirnrunzeln).

Wichtig in der Praxis: Man sollte nachweisen können, dass die damalige Verspätung voraussichtlich mehr als 20 Minuten betrug. Das kann das Zugpersonal nämlich gar nicht mehr sehen, wenn die Verbindung mehr als ein paar Tage in der Vergangenheit liegt, und aus dem DB Navigator verschwinden die Ankunftszeiten inzwischen schon wenige Stunden nach Zugankunft.


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