DB, EBA und DTVG zum Fahrgastrecht "Später Fahren" (Allgemeines Forum)

Barzahlung, Montag, 02.12.2024, 15:15 (vor 372 Tagen) @ zettelbox

Dies sei angeblich auch im Ausland möglich (bei Internationalen Fahrkarten), habe mich das aber noch nicht auszuprobieren getraut.

Dazu kann ich etwas beitragen:

ČD und HZPP haben es bestätigt.

SNCF, SBB, BLS und ZSSK haben es dementiert und halten daran auch fest.

In Österreich lässt die Kommunikation der ÖBB "von Streckensperrung betroffene Fahrgäste dürfen aus Kulanz bis 9. Oktober fahren" darauf schließen, dass es nicht umgesetzt wird. Die Montafonerbahn und die Graz-Köflacher-Bahn haben hier allerdings ein Umdenken signalisiert.

Der Rest (MAV, SZ etc.) hat auf meine Fragen bisher nicht reagiert.

Wichtig in der Praxis: Man sollte nachweisen können, dass die damalige Verspätung voraussichtlich mehr als 20 Minuten betrug. Das kann das Zugpersonal nämlich gar nicht mehr sehen, wenn die Verbindung mehr als ein paar Tage in der Vergangenheit liegt, und aus dem DB Navigator verschwinden die Ankunftszeiten inzwischen schon wenige Stunden nach Zugankunft.

Nein, die DB-ler können es (mittlerweile) bis ein Jahr zurückverfolgen.


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