alternatives Verkehrsmittel (Allgemeines Forum)

sflori, Samstag, 21.09.2024, 14:56 (vor 648 Tagen) @ Schibbolet
bearbeitet von sflori, Samstag, 21.09.2024, 15:01

Ich wußte es tatsächlich nicht, dass ich mit dem Ticket einen anderen Zug nehmen könnte. Wie gesagt hätte ich auf jeden Fall ein neues Ticket gekauft.

(1)
Hier im Nachtverkehr und (aus ÖBB-Sicht) im Ausland hat das EVU meines Erachtens proaktiv eine gleichwertige Ersatzlösung anzubieten und nicht den Kunden auf die Suche gehen zu lassen.

Proaktiv = "Hallo lieber Kunde, bitte nimm ICE 12345, ab Basel Bad Bf um 5.08 Uhr. Deine Fahrkarte gilt dort in der 1. Klasse von X nach Y. Platzreservierung = 12345. Bis dahin kannst Du im Hotel übernachten, Hotel XYZ."

(2)
Wenn das nicht geschieht und die Klausel mit einem alternativen Verkehrsmittel greift, halte ich persönlich den Flieger für sehr angemessen. Ich will ja z.B. 8 Stunden über Nacht fahren und nicht den nächsten Tag über im Zug sitzen.

Die FGR schreiben, dass Ersatzbeförderung gilt bei:
- Ausfall des Zuges, wenn der Zielbahnhof ohne Nutzung eines anderen Verkehrsmittels nicht mehr bis um 24 Uhr erreicht werden kann

Das würde ja hier zutreffen. Also falls (1) nicht geleistet wird, würde ich mal mit der (2) ins Rennen gehen, den Flieger nehmen und die Kosten für den Flieger erstatten lassen.

Wenn der Flug preiswerter als der NJ war, würde ich den NJ 100 % erstatten lassen und den Flug aus eigener Tasche bezahlen. Ggf. gibts zusätzlich 25 %/50 % Erstattung auf den NJ-Preis, wenn man mit dem Flug später ankommt als ursprünglich mit dem NJ geplant.


Bye. Flo.


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