Sitzplatz-Reservierung nicht erstattungsfähig bei Stornierun (Allgemeines Forum)

zugvogel, Rheinland-Pfalz, Dienstag, 17.09.2024, 23:40 (vor 718 Tagen) @ Sanformatiker
bearbeitet von zugvogel, Dienstag, 17.09.2024, 23:40

IC-Fan argumentiert, dass Storno-Gebühren nach den Regeln des Verbraucherschutz in einem angemessenen Verhältnis zum Schaden, der beim Anbieter entsteht, stehen müssen.
Dies gilt insbesondere, wenn die stornierte Leistung an einen anderen Kunden weiterverkauft werden konnte. Über die graphische Sitzplatzanzeige bei der online-Buchung wäre sogar nachbeisbar, dass der reservierte, dann aber wieder stornierte Platz an einen anderen Fahrgast verkauft wurde.

Nun sind nicht-stornierbare Tarife im öffentlichen Verkehr keine Besonderheit. Ich glaube deshalb nicht, dass diese Regelung rechtlich angreifbar ist.

Losgelöst von der rechtlichen Betrachtung ärgere ich mich über die hohen Reservierungsentgelte und die fehlende Storno-Möglichkeit immer wieder. Es ist doch im Interesse der Bahn und ihrer Kunden, wenn nicht benötigte Plätze für andere Reisende rechtzeitig freigegeben werden können.


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum