Sitzplatz-Reservierung nicht erstattungsfähig bei Stornierun (Allgemeines Forum)

Sanformatiker, Dienstag, 17.09.2024, 22:02 (vor 717 Tagen) @ Linux


Ich finde es schon erstaunlich, dass du den Menschen als Pfennigfuchser zu diffamieren versuchst, weil sie den Preis für eine nicht erbrachte Leistungen zurückfordern möchten.

Er möchte die - nicht erstattbare - Leistung der Bahn nicht mehr in Anspruch nehmen. So liest es sich für mich. Wir reden also über eine Leisting, die die Bahn erbracht hätte. Durch Verschulden der Bahn nicht nutzbare (kostenpflichtige) Reservierungen erstattet die Bahn doch. Und ja: In dem Falle lasse ich mir die Reservierung natürlich auch erstatten oder versuche sie am Schalter eine Änderung der Reservierung.

Ist man gezwungen, wegen dieser Nichtleistung eine neue Reservierung zu buchen und fordert man nichts zurück, sind es schon 10,40€ bzw. 13€, die man für einen Sitzplatz versenkt. Bei mehreren Reisenden dann entsprechend mehr.
Es ist wahrlich nicht jeder mit einem goldenen Löffel im Mund geboren; 5,20€ können viel Geld sein.

Noch einmal: Es geht hier nicht um die Nichtleistung der Bahn. Der IC-Fan hat storniert. Und da gibt es eben keine Erstattung der Reservierung. Hätte die Bahn Schuld gäbe es ja auch seitens der Bahn keine Storno-Gebühr beim eigentlichen Ticket. Bei Nichtleistung durch Bahnverschulden besteht ja sogar ausdrücklich ein Anspruch auf Erstattung der Reservierung. Hier könnte die Bahn auch die Plätze, wie im Startpost erläutert nicht wieder zur Reservierung anbieten.


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