Sitzplatz-Reservierung nicht erstattungsfähig bei Stornierun (Allgemeines Forum)

IC-Fan, Dienstag, 17.09.2024, 19:45 (vor 652 Tagen)

Hallo BahnfreundInnen,

die Bahn schreibt es ja deutlich, dass eine Sitzplatzreservierung bei Stornierung nicht erstattbar ist.

Andererseits meine ich vor einiger Zeit mal einen allgemeinen Verbraucherhinweis gelesen zu haben, dass die Unternehmen nur Kosten berechnen / einbehalten dürfen, wenn sie ihnen auch nachweislich entstehen.

Das wäre in meinem Fall also, dass die Bahn den frei gewordenen Sitzplatz nicht mehr an jmd anderen verkauft. Und eine nachvollziehbar notwendige „Bearbeitungsgebühr“ ist ja schon bei Stornierung des Gesamt-Tickets einbehalten worden.

Da bin ich jetzt aber gespannt. Habe gesehen, dass der frei gewordene Sitzplatz wieder im System angeboten wird. Da der Zug hoch ausgelastet, die Strecke sehr lang ist und nur noch wenige Plätze verfügbar, ist die Chance hoch, dass der Platz noch gebucht wird.

Darf die Bahn dann „doppelt verdienen“?
Ich werde es beobachten.


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