Sitzplatz-Reservierung nicht erstattungsfähig bei Stornierun (Allgemeines Forum)

sibiminus, Dienstag, 17.09.2024, 20:40 (vor 652 Tagen) @ IC-Fan

Moin!

Andererseits meine ich vor einiger Zeit mal einen allgemeinen Verbraucherhinweis gelesen zu haben, dass die Unternehmen nur Kosten berechnen / einbehalten dürfen, wenn sie ihnen auch nachweislich entstehen.

Könntest du das etwas konkretisieren? Ich kann das nämlich so nicht nachvollziehen. Würde ja heißen dass der DB beim Sparpreis-Storno andere Kosten als beim Flexpreis entstehen würden.

Das wäre in meinem Fall also, dass die Bahn den frei gewordenen Sitzplatz nicht mehr an jmd anderen verkauft. Und eine nachvollziehbar notwendige „Bearbeitungsgebühr“ ist ja schon bei Stornierung des Gesamt-Tickets einbehalten worden.

Vielmehr dürfte das auf unternehmerische und kalkulatorische Überlegungen zurückzuführen sein: Wäre das Stornieren kostenfrei, könnte man beliebige Luftbuchungen vornehmen - um sich Alternativen zu sichern - und dann alle bis auf die tatsächlich genutzte stornieren. Genauso bietet der Flexpreis für höheren Preis mehr Flexibilität als ein Sparpreis, welcher dafür im Regelfall günstiger ist.

In Einem stimme ich dir zu: bei dem inzwischen sehr happigen Preis für Reservierungen könnte man beispielsweise über Erstattungen abzüglich 2 € Entgelt durchaus mal nachdenken.

Darf die Bahn dann „doppelt verdienen“?
Ich werde es beobachten.

Airlines überbuchen ihre Flüge auch und "verdienen doppelt", erscheinen dann alle gebuchten Fluggäste ist der zuletzt eingecheckte Gast gekniffen. Dann muss sich die Airline selbstverfreilich um Umbuchung, Entschädigung etc. kümmern.

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"Diese Preise sorgen dafür, daß die Bahn an anderer Stelle immer mehr rationalisieren und einsparen wird. Nicht oben in den Höhenluftbüros, nein, unten an der Basis auf dem Bahnsteig oder im Zug. Am Fahrkartenschalter. Bei den Ansagen." ~ Alibizugpaar


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