Quellen wurden zitiert, das war die Bitte des Threadstarters (Allgemeines Forum)

gnampf, Montag, 09.09.2024, 16:24 (vor 466 Tagen) @ 611 040

M.E. ist es nicht falsch Quellen für die geforderten Ansprüche zu liefern, eher im Gegenteil.

Man sollte sich im Zweifel halt sehr sicher sein das man alles korrekt verstanden hat, sonst fordert man ggf. absoluten Blödsinn statt berechtigter Forderungen. Und Blödsinn kann man dann auch "kommentarlos" ablehnen mit "nö".

Erstens weis das EVU nun, dass man sich mit seinen Rechten befasst hat

oder das sie es mit einem absoluten Laien der sich wichtig macht zu tun haben

und kann einen nicht total vera***** ohne das man es merkt. Zweitens kann das EVU auf ein einfaches "Ich will xyz" viel einfacher mit "Nö bekommst du aber nicht" antworten als auf einen rechtlich begründeten Anspruch, wo man schon darlegen muss, warum nur dieser gesetzlich garantierte Anspruch gerade in diesem Fall nicht greift.

Da kann ich dich beruhigen: man kann auf jegliche Forderung mit einem völlig unpassenden 0815-Textbaustein antworten, auch ganz egal von wem sie kommt, sogar gegenüber dem Anwalt und im Zweifel auch gegenüber dem Richter. Folgen hat erst letzteres.

Die Sache ist für das EVU eigentlich sehr simpel: solange man nicht soviel unberechtigt ablehnt das es für die Verbraucherschützer attraktiv wird einen zu verklagen ist man safe. Eine Privatperson kann ja für die paar Euro-fuffzich mal versuchen einen Anwalt zu finden. Wenn einer bereit ist wird der weit mehr fordern, und das am besten im Voraus. Und auf den Kosten bleibst du hängen, die Rechtsschutz wird wohl entweder die Deckung verweigern, oder einem mitteilen das es der letzte Fall war... und damit auch auf Jahre die letzte Rechtschutzversicherung. Auf eine Übernahme der Anwaltskosten durch das EVU muss man auch nicht hoffen, die zahlen maximal die Fahrgastrechteforderung, alles weitere kannst du dann auf deine Kosten einklagen. Und da sind die Erfolgsaussichten bekanntlich auch nicht 100%, die Kosten aber nochmal höher.


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