! FGR bei vorher angekündigter Fahrplanänderung (Allgemeines Forum)
Es gilt der zum Kaufzeitpunkt veröffentlichte Fahrplan. Also wären 50 % korrekt.
Dem schließe ich mich an.
Ich würde noch 1x nachhaken und bei Ablehnung ans EBA wenden. Der Fall ist m.E. zu eindeutig für eine Schlichtungsstelle. EBA sollte in dem Fall auch tätig werden, weil der Startbahnhof in Deutschland war.
gesamter Thread:
- ? FGR bei vorher angekündigter Fahrplanänderung -
Principal Kohoutek,
04.09.2024, 14:00
- Dynamische Fahrpläne - Fulda_NBS, 04.09.2024, 16:07
- ! FGR bei vorher angekündigter Fahrplanänderung -
sflori,
04.09.2024, 23:21
- ! FGR bei vorher angekündigter Fahrplanänderung -
bahnfahrerofr.,
05.09.2024, 07:35
- ! FGR bei vorher angekündigter Fahrplanänderung - Quellen -
Neitech_BR611,
08.09.2024, 12:52
- ! FGR bei vorher angekündigter Fahrplanänderung - Quellen -
Berliner65,
08.09.2024, 16:22
- Quellen wurden zitiert, das war die Bitte des Threadstarters -
Neitech_BR611,
08.09.2024, 20:21
- Quellen wurden zitiert, das war die Bitte des Threadstarters -
611 040,
08.09.2024, 21:09
- Durchgangsfahrkarte? - JanZ, 08.09.2024, 21:21
- Quellen wurden zitiert, das war die Bitte des Threadstarters - gnampf, 09.09.2024, 16:24
- Quellen wurden zitiert, das war die Bitte des Threadstarters -
611 040,
08.09.2024, 21:09
- ! FGR bei vorher angekündigter Fahrplanänderung - Quellen - sibiminus, 09.09.2024, 03:49
- Quellen wurden zitiert, das war die Bitte des Threadstarters -
Neitech_BR611,
08.09.2024, 20:21
- ! FGR bei vorher angekündigter Fahrplanänderung - Quellen -
Berliner65,
08.09.2024, 16:22
- ! FGR bei vorher angekündigter Fahrplanänderung - Quellen -
Neitech_BR611,
08.09.2024, 12:52
- ! FGR bei vorher angekündigter Fahrplanänderung -
bahnfahrerofr.,
05.09.2024, 07:35