! FGR bei vorher angekündigter Fahrplanänderung (Allgemeines Forum)

bahnfahrerofr., Donnerstag, 05.09.2024, 07:35 (vor 12 Tagen) @ sflori

Es gilt der zum Kaufzeitpunkt veröffentlichte Fahrplan. Also wären 50 % korrekt.

Dem schließe ich mich an.
Ich würde noch 1x nachhaken und bei Ablehnung ans EBA wenden. Der Fall ist m.E. zu eindeutig für eine Schlichtungsstelle. EBA sollte in dem Fall auch tätig werden, weil der Startbahnhof in Deutschland war.


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