! FGR bei vorher angekündigter Fahrplanänderung - Quellen (Allgemeines Forum)

Berliner65, Berlin, Sonntag, 08.09.2024, 16:22 (vor 470 Tagen) @ Neitech_BR611

Zitat: "...hat ein Fahrgast bei Verspätungen Anspruch auf eine Entschädigung durch das Eisenbahnunternehmen, wenn er zwischen dem auf der Fahrkarte oder Durchgangsfahrkarte angegebenen Abfahrts- und Zielort eine Verspätung erleidet..."

(Hinweis / meine Meinung: Da steht "oder"! Somit spielt es keine Rolle was im Fahrplan angegeben ist. Es zählt die Verspätung bezüglich der Durchgangsfahrkarte!)

Warum hebst Du Durchgangsfahrkarte hervor?
Der Threaderöffner reiste mit ES von Berlin nach Brüssel. Null Umstiege, eine Fahrkarte, ein anzusprechendes Unternehmen. Einfacher geht es nicht. "Fahrkarte" reicht völlig aus. Was versprichst Du Dir davon, wenn Du Durchgangsfahrkarte statt Fahrkarte empfiehlst?

EU Verordnung 2021/782 Artikel 3 Punkt 9
Nur der Vollständigkeit halber, würde ich selbst nicht mit angeben.

Wenn ein juristischer Laie an juristische Profis schreibt (bei EVU darf man davon ausgehen, dass die professionell aufgestellt sind), dann ist der Laie gut beraten, wenn er weitestgehend auf das Zitieren von Paragrafen verzichtet. Wofür sollte das nötig sein? Die 'andere Seite' kennt die FGR doch ohnehin bis ins letzte Detail. Oder wird das ernsthaft bezweifelt?

Wenn ein Laie in solchen Schreiben Paragrafen zitiert, dann kann das leicht nach hinten gehen (= man macht sich lächerlich, wenn man falsch liegt). Das Nachstehende reicht inhaltlich völlig aus (enthält Rechtsauffassung, Summe, Bankverbindung und Fristsetzung):
[Grußformel],
aus den Europäischen Fahrgastrechten ergibt sich, dass die zu zahlende Entschädigung auf Basis der Ankunftszeit 09:27h zu berechnen ist (Ankunftszeit zum Kaufzeitpunkt). Die Höhe der Entschädigung beträgt somit ...€, bisher durch ES gezahlt wurden erst ...€. Bitte überweisen Sie den Restbetrag in Höhe von ...€ bis zum [Datum] auf mein Konto "Name, IBAN".
[Grußformel]

Zitat: "Durchgangsfahrkarte„ eine Durchgangsfahrkarte im Sinne des Artikels 3 Nummer 35 der Richtlinie 2012/34/EU;"

Vorsicht beim Arbeiten mit Paragrafen!
Die Rili 2012/34/EU enthält
- keine Nummer 35 in Artikel 3
- an keiner Stelle den Begriff "Durchgangsfahrkarte"

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