! FGR bei vorher angekündigter Fahrplanänderung - Quellen (Allgemeines Forum)

Neitech_BR611, Baden-Württemberg / Bayern, Sonntag, 08.09.2024, 12:52 (vor 467 Tagen) @ bahnfahrerofr.

Ärgerlich wenn Kunden den FGR hinterherlaufen müssen und gezwungen werden ihr vollständiges Recht durchzusetzen. So lange das nicht abgestraft wird, dürfte das immer wieder vorkommen.

Deine Quellen:

EU Verordnung 2021/782 Artikel 19 Absatz 1

Zitat: "...hat ein Fahrgast bei Verspätungen Anspruch auf eine Entschädigung durch das Eisenbahnunternehmen, wenn er zwischen dem auf der Fahrkarte oder Durchgangsfahrkarte angegebenen Abfahrts- und Zielort eine Verspätung erleidet..."

(Hinweis / meine Meinung: Da steht "oder"! Somit spielt es keine Rolle was im Fahrplan angegeben ist. Es zählt die Verspätung bezüglich der Durchgangsfahrkarte!)

EU Verordnung 2021/782 Artikel 19 Absatz 1 (b)

Zitat: "50 % des Preises der Fahrkarte ab einer Verspätung von 120 Minuten."


EU Verordnung 2021/782 Artikel 19 Absatz 7

Zum Druck aufbauen, weil da ganz klar "Zeitpunkt nach Einreichung" und nicht "Zeitpunkt nach Beendigung mühseliger Diskussionen" steht.

Zitat: "Die Zahlung der Entschädigung erfolgt innerhalb von einem Monat nach Einreichung des Antrags auf Entschädigung."


EU Verordnung 2021/782 Artikel 3 Punkt 9

Nur der Vollständigkeit halber, würde ich selbst nicht mit angeben. Ein Widerspruch darf knapp sein. Nicht der Fahrgast ist in der Pflicht Rechtsverordnungen umzusetzen (und auch nicht gegen willkürliche Entgegnungen durchzusetzen).

Zitat: "Durchgangsfahrkarte„ eine Durchgangsfahrkarte im Sinne des Artikels 3 Nummer 35 der Richtlinie 2012/34/EU;"


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