Quellen wurden zitiert, das war die Bitte des Threadstarters (Allgemeines Forum)

611 040, Erfurt, Sonntag, 08.09.2024, 21:09 (vor 471 Tagen) @ Neitech_BR611

Ich bin da ganz bei meinem Namensvetter.
M.E. ist es nicht falsch Quellen für die geforderten Ansprüche zu liefern, eher im Gegenteil.
Erstens weis das EVU nun, dass man sich mit seinen Rechten befasst hat und kann einen nicht total vera***** ohne das man es merkt. Zweitens kann das EVU auf ein einfaches "Ich will xyz" viel einfacher mit "Nö bekommst du aber nicht" antworten als auf einen rechtlich begründeten Anspruch, wo man schon darlegen muss, warum nur dieser gesetzlich garantierte Anspruch gerade in diesem Fall nicht greift.

Grüße vom 611 040

--
❤ 611, 612, 642, 644, 425, ICE-T, IC1 ❤


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum