? FGR bei vorher angekündigter Fahrplanänderung (Allgemeines Forum)
Hallo allerseits!
Im 11. Juni habe ich ein Ticket samt Reservierung für eine Fahrt mit ES 452 von Berlin Hbf nach Brüssel Süd gebucht. Auf dem Fahrschein steht eine Ankunftszeit von 9:27 Uhr am 14. August. Am 12. August, ca. 32 Stunden vor der planmäßigen Abfahrt des Zuges, wurde eine Fahrplanänderung bekanntgegeben, nach der der Zug erst um 10:27 Uhr in Brüssel eintreffen würde. Tatsächliche Ankunft war dann, dank einer Sperrung des Willemsspoortunnels und Umleitung über Utrecht, 12:18 Uhr. Ich habe einen FGR-Antrag mit der Bitte um Erstattung von 50% des Fahrpreises eingereicht, dies wurde aber von European Sleeper abgelehnt mit dem Argument, dass die Verspätung des Zuges weniger als zwei Stunden betragen hätte und die korrekte Entschädigung 25% beträgt, weil der zuletzt kommunizierte Fahrplan maßgeblich sei. Die Änderung hätte mir die Möglichkeit eingeräumt, vom Beförderungsvertrag zurückzutreten, was ich nicht getan und mich dadurch mit der neuen Ankunftszeit einverstanden erklärt hätte.
Die EU-Fahrgastrechteverordnung definiert „Verspätung“ als „die Zeitdifferenz zwischen der planmäßigen Ankunftszeit des Fahrgasts gemäß dem veröffentlichten Fahrplan und dem Zeitpunkt seiner tatsächlichen oder erwarteten Ankunft am Zielbahnhof“, und der veröffentlichte Fahrplan war dann wohl oder übel der mit der Ankunft um 10:27 Uhr – also passt das tatsächlich so? Für mich widerspricht diese Rechtsauffassung zumindest der Intention, die ich den Verfassern der Fahrgastrechte unterstellen würde. Bei einer zwei Monate im Voraus gebuchten Auslandsreise zu erwarten, dass der Kunde bei einem am Vortrag geänderten Fahrplan noch irgendwie seine Pläne ändern könnte und „selbst schuld“ ist, wenn er das nicht tut, halte ich für absurd; wenn ich mir stattdessen auf den letzten Drücker ein teures Flugticket gekauft hätte, hätte mir European Sleeper die Mehrkosten schon gar nicht ersetzt. Meiner Meinung nach muss der veröffentlichte Zeitpunkt zum Buchungszeitpunkt maßgeblich sein und nicht der bei Fahrtantritt – ansonsten könnte sich ein EVU ja in bestimmten Situationen einfach vor Entschädigungszahlungen drücken, indem es den Fahrgästen kurz vor Abfahrt Fahrplanänderungen kommuniziert, um sich einen Verspätungspuffer zu erlauben. Ob ich verspätet bin, weil sich kurz vor Abfahrt der Fahrplan geändert hat oder weil es während der Reise zu Verzögerungen kam, ist mir als Fahrgast doch realistischerweise egal.
Kennt hier jemand eine klare Antwort auf die Frage, welcher Fahrplan bei der Berechnung der Verspätung heranzuziehen ist, idealerweise mit einer Quelle, auf die ich mich beim Rumdiskutieren berufen kann? Sonst muss ich mit der Fragestellung wahrscheinlich an eine Schlichtungsstelle herantreten. Wäre ILT der richtige Adressat dafür (weil ich das Ticket bei European Sleeper mit Sitz in Utrecht erworben habe)?
Viele Grüße
Michael
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- ? FGR bei vorher angekündigter Fahrplanänderung -
Principal Kohoutek,
04.09.2024, 14:00
- Dynamische Fahrpläne - Fulda_NBS, 04.09.2024, 16:07
- ! FGR bei vorher angekündigter Fahrplanänderung -
sflori,
04.09.2024, 23:21
- ! FGR bei vorher angekündigter Fahrplanänderung -
bahnfahrerofr.,
05.09.2024, 07:35
- ! FGR bei vorher angekündigter Fahrplanänderung - Quellen -
Neitech_BR611,
08.09.2024, 12:52
- ! FGR bei vorher angekündigter Fahrplanänderung - Quellen -
Berliner65,
08.09.2024, 16:22
- Quellen wurden zitiert, das war die Bitte des Threadstarters -
Neitech_BR611,
08.09.2024, 20:21
- Quellen wurden zitiert, das war die Bitte des Threadstarters -
611 040,
08.09.2024, 21:09
- Durchgangsfahrkarte? - JanZ, 08.09.2024, 21:21
- Quellen wurden zitiert, das war die Bitte des Threadstarters - gnampf, 09.09.2024, 16:24
- Quellen wurden zitiert, das war die Bitte des Threadstarters -
611 040,
08.09.2024, 21:09
- ! FGR bei vorher angekündigter Fahrplanänderung - Quellen - sibiminus, 09.09.2024, 03:49
- Quellen wurden zitiert, das war die Bitte des Threadstarters -
Neitech_BR611,
08.09.2024, 20:21
- ! FGR bei vorher angekündigter Fahrplanänderung - Quellen -
Berliner65,
08.09.2024, 16:22
- ! FGR bei vorher angekündigter Fahrplanänderung - Quellen -
Neitech_BR611,
08.09.2024, 12:52
- ! FGR bei vorher angekündigter Fahrplanänderung -
bahnfahrerofr.,
05.09.2024, 07:35