Quellen wurden zitiert, das war die Bitte des Threadstarters (Allgemeines Forum)
Warum hebst Du Durchgangsfahrkarte hervor?
Um von dem unsinnigen Beharren auf irgendwelchen geänderten veröffentlichten Fahrplänen wegzukommen. Siehe vorherige Diskussion.
Wenn ein juristischer Laie an juristische Profis schreibt (bei EVU darf man davon ausgehen, dass die professionell aufgestellt sind), dann ist der Laie gut beraten, wenn er weitestgehend auf das Zitieren von Paragrafen verzichtet. Wofür sollte das nötig sein? Die 'andere Seite' kennt die FGR doch ohnehin bis ins letzte Detail. Oder wird das ernsthaft bezweifelt?
Nö. Der Threadstarter bat um Quellen, die habe ich geliefert.
Alle anderen Foristen bis einschließlich 08.09.2024 - 20:21 Uhr beglückten ihn lediglich mit wohlmeinenden Kommentaren / Hinweisen.
Wenn ein Laie in solchen Schreiben Paragrafen zitiert, dann kann das leicht nach hinten gehen (= man macht sich lächerlich, wenn man falsch liegt).
Es ist unwahrscheinlich, dass ein juristischer Laie der im Rahmen eines Widerspruchs auf einer FGR-Entschädigung besteht, diese durch eine "falsche Zitierung" von Rechtsnormen verliert.
Das kann schlussendlich nur vor Gericht passieren und selbst dort gibt es ein Vorverfahren mit Entgegung des Beförderers.
Davon scheint der Threadstarter aber noch entfernt zu sein - obwohl die Sachlage (gemäß Schilderung) eindeutig zu sein scheint.
Und wo wir gerade bei "Lächerlich machen sind" => Never ever würde sich ein Beförderer bei einem, augenscheinlich so klarem, FGR-Entschädigungs-Fall vor Gericht wagen. Der Verlierer zahlt alles, inkl. Anfahrt, Gehaltsausfall sämtlichen Anwaltgebühren und ggf. Übernachtung am Verhandlungstag.
Das Nachstehende reicht inhaltlich völlig aus ... Grußformel
Genau eine solche Erwiderung erhofft sich vermutlich der Beförderer...
Deshalb gab ich den Hinweis auf die per EU-Verordnung festgelegte Entschädigung binnen eines Monats ab Einreichungsdatum.
Nur mit sanftem Druck kommt man weiter.
Außerdem ist jeder (egal ob juristischer Laie oder nicht) stets gut beraten damit, eine vernünftige Frist zu setzen, um die (offenbar ausführlich vom Beförderer bewertete) FGR-Entschädigung einzufordern.
Danach kann man, dank Fristsetzung, meines Wissens direkt zum Anwalt gehen oder selbst Klage einreichen. Wird sowieso viel zu wenig geklagt - sonst gäbe es eine solche Kundenverarsche nicht.
Die Rili 2012/34/EU enthält
- keine Nummer 35 in Artikel 3
- an keiner Stelle den Begriff "Durchgangsfahrkarte"
Wurde wahrscheinlich zusammen mit den Korruptions-SMS in der EU-Kommision gelöscht. Einfach weg, keine Fragen mehr, neue Amtszeit ist save...
gesamter Thread:
- ? FGR bei vorher angekündigter Fahrplanänderung -
Principal Kohoutek,
04.09.2024, 14:00
- Dynamische Fahrpläne - Fulda_NBS, 04.09.2024, 16:07
- ! FGR bei vorher angekündigter Fahrplanänderung -
sflori,
04.09.2024, 23:21
- ! FGR bei vorher angekündigter Fahrplanänderung -
bahnfahrerofr.,
05.09.2024, 07:35
- ! FGR bei vorher angekündigter Fahrplanänderung - Quellen -
Neitech_BR611,
08.09.2024, 12:52
- ! FGR bei vorher angekündigter Fahrplanänderung - Quellen -
Berliner65,
08.09.2024, 16:22
- Quellen wurden zitiert, das war die Bitte des Threadstarters -
Neitech_BR611,
08.09.2024, 20:21
- Quellen wurden zitiert, das war die Bitte des Threadstarters -
611 040,
08.09.2024, 21:09
- Durchgangsfahrkarte? - JanZ, 08.09.2024, 21:21
- Quellen wurden zitiert, das war die Bitte des Threadstarters - gnampf, 09.09.2024, 16:24
- Quellen wurden zitiert, das war die Bitte des Threadstarters -
611 040,
08.09.2024, 21:09
- ! FGR bei vorher angekündigter Fahrplanänderung - Quellen - sibiminus, 09.09.2024, 03:49
- Quellen wurden zitiert, das war die Bitte des Threadstarters -
Neitech_BR611,
08.09.2024, 20:21
- ! FGR bei vorher angekündigter Fahrplanänderung - Quellen -
Berliner65,
08.09.2024, 16:22
- ! FGR bei vorher angekündigter Fahrplanänderung - Quellen -
Neitech_BR611,
08.09.2024, 12:52
- ! FGR bei vorher angekündigter Fahrplanänderung -
bahnfahrerofr.,
05.09.2024, 07:35