Selbstverständlich gelten die Fahrgastrechte (Allgemeines Forum)
Auch wenn deine Frage schon ein paar Wochen her ist (bin erst heute durch Zufall über diesen Thread gestolpert), teile ich dir gerne meine persönliche Meinung als Antwort mit:
- Das Rechtliche zu den Fahrgastrechten (FGR), wie ich es den Beförderungsbedingungen der Bahn sowie der EU-Verordnung 2021/782 entnehme:
Wenn du am 12. Juli vernünftigerweise davon ausgehen konntest (z.B. DB-Information am Bahnhof oder DB Navigator mit darin vorgeschlagener Reisealternative), dass du am Ziel mindestens 20 Minuten zu spät ankommen würdest, steht es dir frei die Fahrt zu einem späteren Zeitpunkt durchzuführen.
Du hast auch noch weitere Rechte (Fahrtunterbrechung möglich, höhere Produktklasse möglich, auch geänderte Streckenführung möglich...).
Quelle: DB Beförderungsbedingungen – Fahrgastrechte – Punkt A9.1.1 und A9.1.4
- Du schreibst „es hätten also Fahrgastrechte gegriffen“.
Das ist ein unnötiger Konjunktiv – die Fahrgastrechte haben definitiv gegriffen, aufgrund der durch die Bahn verschuldeten Verspätung.
Es spielt keine Rolle wo du zum Zeitpunkt der Mitteilung der Verspätung warst, wie deine seelische Verfassung war und ob du evtl. schon ein paar Tage zuvor ein ungutes Gefühl hattest und der Reise gegenüber abgeneigt warst.
Du konntest „vernünftigerweise davon ausgehen… dass du mit mehr als 20 Minuten Verspätung am Ziel ankommen wirst“. Punkt – aus!
Du hast die Fahrgastrechte nicht verwirkt, indem du nicht in den Zug gestiegen bist. Es war dein gutes Recht nicht in den Zug zu steigen und du darfst später fahren.
Eine Begründung ist nicht erforderlich, es genügt der Verweis auf die "vernünftiger Weise zu erwartende Verspätung von mehr als 20 Minuten am Zielbahnhof"!
Du bist auch nicht verpflichtet auf die Nachfrage "und wegen der Verspätung haben Sie die Fahrt nicht angetreten oder gab es noch andere Gründe?" zu beantworten. Es genügt die Antwort "Die Reise hatte eine zu erwartende Verspätung von mehr als 20 Minuten am Zielbahnhof und ich habe die Reise nicht angetreten, sondern führe diese zu einem späteren Zeitpunkt durch".
- Ja, du darfst sehr wahrscheinlich bis 11. Juli 2025 die Fahrkarte „zu einem späteren Zeitpunkt nach Wahl des Fahrgasts“ nutzen und brauchst sie nicht verfallen lassen.
Ob das auch noch am 12. Juli 2025 selbst gilt, hängt von der ursprünglichen Geltungsdauer der Fahrkarte und der juristischen Auslegung „innerhalb eines Jahres“ ab.
Ich selbst bleibe hier immer auf Nummer sicher „die Ansprüche… verjähren innerhalb eines Jahres nach Ablauf der Geltungsdauer der Fahrkarte“. Also würde ich in deinem Fall spätestens am 11.07.2025 fahren.
Ich schreibe oben etwas vorsichtig „sehr wahrscheinlich“ weil ich kein Anwalt bin und du das ohnehin mit den Beförderungsbedingungen und deiner Fahrkarte nochmal selbst individuell überprüfen musst. Sind hier im Forum ja alles nur Meinungsäußerungen von Privatpersonen und es soll ja nur eine Hilfe zur Selbsthilfe sein. Quellenangaben sind deshalb auch sinnvoller anstatt nutzloser Behauptungen:
Quelle: DB Beförderungsbedingungen – Fahrgastrechte – Punkt 9.5 sowie (unter Anwendung der vorliegenden 60 Minuten Verspätung des Thread-Erstellers) EU Verordnung 2021/782 Artikel 18 Absatz 1 (c)
- Du hast keine Nachweispflicht über die Verspätung.
Die Bahn schreibt (zumindest heute am 27.08.2024 und auch bei einem Ausdruck den ich am 26.05.2021 für mich gemacht habe) auf der Internetseite unter „Hilfe & Kontakt“ bei der Frage „Wie sollte man als Fahrgast Verspätungen dokumentieren?“ folgendes:
„Zur Geltendmachung von Fahrgastrechtsansprüchen ist die Vorlage einer Verspätungsbescheinigung nicht erforderlich.“
Dein Fahrgastrechtsanspruch zur Nutzung der Fahrkarte bei einer verschobenen, später durchgeführten Reise wird davon auch umfasst.
Es schadet aber nicht – zur Vermeidung von Diskussionen mit schlecht gelaunten missgünstigen Menschen – Screenshots vom DB Navigator oder der Reiseauskunft, Fotos von der Bahnhofstafel oder sonstigen Bahn-Informationen zu sichern oder sich eine Verspätungsbescheinigung samt alternativem Reiseplan ausstellen/ausdrucken zu lassen.
Allerdings können an den DB-Informationen (so die dortigen Mitarbeiter) oftmals nur 2 Wochen rückwirkend Bestätigungen ausgedruckt werden.
Ich hatte aber auch schon den Fall, das mir eine DB-Mitarbeitern an der Information (München Hbf) voller Überzeugung entgegnete – sie könne maximal 24 h rückwirkend Bestätigungen ausstellen. Das war schon ziemlich haarsträubend, denn mein ICE fuhr an einem Montag verspätet und am Dienstag Abend hatte die Dame angeblich keinen Zugriff mehr auf die Daten von vor 28 Stunden...
Im Reisezentrum Stuttgart Hbf erhielt ich hingegen rückwirkend für dieselbe Fahrt eine Verspätungsbescheinigung freundlich ausgehändigt, heftige 5 Wochen später. Es kommt wie so oft im Leben auf die Laune, den Willen und den Charakter des Gegenübers an.
Alle diese gedruckten Bescheinigungen hatte ich mir übrigens nur „als sauber gedruckte Variante“ geholt. Selbstverständlich hatte ich jeweils zum Abfahrtzeitpunkt Screenshots gemacht (bin aber zu faul diese bei Bedarf auszudrucken – besonders wenn der Reiseplan länger ist und man Scrollen muss, denn dann gibt es mehrere Screenshots und alles wird recht unübersichtlich).
Quelle: Bahn-Webseite > Hilfe & Kontakt
- Du hast nicht danach gefragt – aber ich gebe dir dennoch folgenden Hinweis:
Über die Fahrgastrechte kannst du bei deiner Verspätung von >60 Minuten auch das FGR-Formular mit dem Hinweis „Nichtantritt“ samt Fahrkarte einreichen. Bei einer normalen Fahrkarte hat man damit einen Anspruch auf Erstattung des vollen Fahrpreises.
Wie das bei der Mitfahrerfreifahrkarte aussieht entzieht sich mangels Erfahrung meiner Kenntnis.
Die Bahn hat erklärt „bis auf Weiteres“ auf die neue verkürzte Einreichefrist für FGR-Ansprüche (3 Monate) zu verzichten und FGR-Beschwerden „am bisher bekannten 12-Monatszeitraum“ anzunehmen. Das sollte also auch bei dir bis 11.07.2025 klappen (Datum des Poststempels).
Du kannst dir also sogar noch überlegen ob du später wirklich noch fährst oder dir lieber die Fahrkarte ersetzen lässt.
In anderen Worten: 1 Jahr Entscheidungszeitraum – Fahren oder Erstatten lassen
Quelle: DB Beförderungsbedingungen – Fahrgastrechte – Punkt 9.3.1 und 9.3
sowie EU Verordnung 2021/782 Artikel 18 Absatz 1 und 5
sowie Bahn-Webseite > Hilfe & Kontakt > Privatreisen > Info & Services > Buchung > Fahrgastrechte
Warum dir hier manche einen strafbaren Betrugsversuch unterstellen wollen (was im Übrigen ebenfalls eine Straftat ist => Falsche Verdächtigung § 164 StGB) muss man nicht verstehen.
Du schreibst „die Reise konnten wir wegen anderweitiger Termine leider nicht antreten“.
Diese anderweitigen Termine führst du hingegen nicht ausführlicher aus und lässt uns diesbezüglich vollkommen im Dunklen. Wobei sich manche vielleicht für eure privaten Angelegenheiten interessieren – weil sie selbst ein langweiliges Privatleben haben. Das ist echt unfair uns so hängen zu lassen, über eure privaten Angelegenheiten – das grenzt schon fast an Vertuschung (ebenfalls eine Straftat) ;-)
Es bleibt auch unklar, ob ihr die Reise allein wegen der anderen Termine oder wegen der anderen Termine in Verbindung mit den mehr als 60 Minuten Verspätung nicht antreten konntet.
Manche Reiseanlässe erledigen sich eben wegen so hohen Verspätungen und auch die persönliche Entscheidung welche Reise / Tätigkeit wichtiger ist, wird durch so hohe durch die Bahn fremdverschuldete Verspätungen beeinflusst.
Wer weiß, vielleicht hat auch dein/e Partner/in bereits gesehen dass der Zug nicht pünktlich fährt und deshalb bereits die anderweitigen Termine vorgeschlagen. So ist das halt im Zusammenleben. Man redet manchmal aneinander vorbei und trifft Fehlannahmen.
In einem Strafverfahren gegen euch wegen versuchten Betruges, müsste also die Staatsanwaltschaft beweisen, dass ihr euch vor Bekanntwerden der Verspätung gegen den Reiseantritt entschieden habt und es euch außerdem unmöglich war (z.B. durch hohe räumliche Entfernung vom Startbahnhof oder einem der Zwischenhalte) euch doch noch umzuentscheiden und die Reise doch noch anzutreten und ihr nun (mit welcher Begründung auch immer) Fahrgastrechte gelten machen wollt die euch rechtlich (aus welchen Gründen auch immer) nicht mehr zustehen.
Ich denke wir haben in Deutschland andere Probleme also solche rein theoretischen Blockwart-Gesinnungspolizei-Verfahren…
Dass du dich nun in einem Internetforum mit Bahnbezug über die Formalitäten der Fahrgastrechte und deren genauen Durchführung informierst ist hingegen vollkommen legitim.
Die Fahrgastrechte sind dem Gelegenheitsfahrer unbekannt. Ich selbst mache mir immer einen Spaß daraus, bei einer Zugverspätung, mir wohlgesonnene Platznachbarn im Abteil über FGR zu informieren.
Manchmal fragen mich die Leute, was ich denn jetzt da auf dem rosa Zettel mit der Fahrkarte ausfülle.
Im Anschluss gibt’s eine Antwort und danach folgt (ähnlich einer Gruppenarbeit in der Schule) das gemeinsame ausfüllen der Formulare (natürlich jeder sein eigenes).
Deshalb führe ich auch immer 4-5 frische FGR-Formulare mit. Für die wertvollen Tipps bekam ich auch schon mal ein Getränk spendiert – das nennt man gesellschaftliches Miteinander.
Übrigens bin ich regelmäßiger Sparpreis-Flexfahrer. Sprich: Wenn ich zeitlich flexibel fahre (also privat für Besuche), dann buche ich stets den günstigsten Sparpreis.
Hoffen ist aus meiner Sicht nicht strafbar und schon gar kein Betrug.
Wenn am Reisetag im DB Navigator eine Verspätung für meine Sparpreisfahrt angekündigt wird, die mir die Aufhebung der Zugbindung erlaubt, mache ich sofort einen Screenshot und setze mich in den nächsten Zug (oftmals in einen ICE-Sprinter, gerne auch auf anderen Reiserouten die ursprünglich teurer gewesen sind). Mir ist es dabei vollkommen egal ob dieser Zug bei der damaligen Buchung 60 EUR mehr gekostet hätte und heute als Flexpreis über 180 EUR kosten würde.
Wenn ich am Reisetag (z.B. wegen Vorhersagen für schlechtes Wetter am Wochenende) die Reise nicht durchführen will, bringt mich meist eine angekündigte Verspätung von mehr als 20 Minuten am Zielbahnhof zum letztendlichen Entschluss die Reise nicht am Reisetag anzutreten sondern erst zu einem späteren Zeitpunkt.
Es gab auch schon Fälle, bei denen ich mehrere Monate zuvor gebuchte Sparpreisfahrten nicht durchführen wollte. Ich habe dann inständig gehofft dass es beim ersten Zug zu einer Verspätung kommt und das trat dann auch ein. Voller Freude und reinsten Gewissens habe ich mir meine Bescheinigung am Bahnhof abgeholt und bin ein paar Wochen / Monate später mit der nun "Flexfahrt" fröhlich und zufrieden gefahren.
Gerade die angekündigte Verspätung gibt da den Ausschlag dafür, dass ich mich zum Verschieben der Fahrt entscheide.
So habe ich schon mehrmals bei angekündigten Verspätungen ein Sparpreisticket in ein FGR-Flexticket umgewandelt und mir einfach für den Folgetag ein neues zusätzliches Sparpreisticket gekauft.
Sinn und Zweck des Ganzen als Wochenendpendler: Die Tickets mit FGR-Verschiebung können in teuren Zeiten (Sommerferien, Weihnachten, Ostern) wie Flextickets genutzt werden. Den späteren Reisezeitpunkt lege ich als Fahrgast fest (innerhalb der 1-Jahres-Frist).
1-2 offene & gültige solcher FGR-Sparpreis-Flex-Tickets habe ich immer im Handschuhfach liegen. Da sie personengebunden sind, ist das auch sicher. Nur ich kann die nutzen. Wenn ich spontan fahren will, hole ich mir ein solches Ticket raus und setze mich einfach in den Zug.
Ich bin da immer sehr froh darüber, dass ich keinem Möchtegern-Gutmenschen meine Entscheidungsfindung offen legen muss – sondern einfach ein Fingerzeig auf die Verspätungsinformationen reicht…
Zum Glück muss ich ja auch nirgends den Reisegrund oder sonstige private Angelegenheiten offenlegen.
Bei teureren Sparpreisen gehe ich immer zur DB-Information (bin ja sowieso in Bahnhofsnähe vor der geplanten Fahrt) und lasse mir sowohl eine "Bescheinigung über die voraussichtliche Verspätung" als auch den schnellsten alternativen Reiseplan ausdrucken. Beide Dokumente bekommen dann den Stempel der DB Station und im Zug gibt's später keine Diskussion.
Etwa eine von fünf Sparpreisfahrten führe ich im Schnitt so als Flexfahrt durch. Entweder am Reisetag in einem für mich besseren Zug (ohne Zugbindung) oder an einem späteren Zeitpunkt (hier gerne auch auf einer anderen Strecke mit einem netten Zwischenhalt unterwegs samt kleiner Stadtbesichtigung).
Nur ein einziges mal hatte ich einen Zugbegleiter der daran etwas zu meckern hatte. Ich habe immer nur gebetsmühlenartig gesagt "Das hat ihr Kollege in München so gesagt" oder "Das müssen Sie ihren Kollegen in München fragen, da unten auf der Bescheinigung hat er beim Stempel unterschrieben".
Dabei brauche ich als Fahrgast keine Schuldgefühle haben.
Auch etwaige Moralapostel interessieren mich nicht.
Wenn die Bahn bereits beim kleinsten Schneefall Verspätungen einfährt (sei es durch schlecht gewartete / billig eingekaufte Weichenheizungen oder ungepflegter Baumbestand entlang der Strecke in Zeiten verschiedenster Schädlinge) dann liegt das in der Verantwortung der Bahn und ich kann voller Freude meine FGR genießen.
Eine wie auch immer geartete moralische Schuldumkehr akzeptiere ich nicht.
Wenn die Bahn für Verspätungen verantwortlich ist, hat sie auch meine Fahrgastrechtsansprüche zu akzeptieren.
gesamter Thread:
- Frage zu Gültigkeit einer Fahrkarte (Fahrgastrechte) -
EDO,
14.07.2024, 12:09
- Ist das nicht auch ein versuchter Betrug -- Forenregeln? -
Waldbahn,
14.07.2024, 12:43
- Ist das nicht auch ein versuchter Betrug -- Forenregeln? -
Barzahlung,
14.07.2024, 13:14
- Ist das nicht auch ein versuchter Betrug -- Forenregeln? -
EDO,
14.07.2024, 13:51
- Die Forenregeln sind eindeutig formuliert -
Waldbahn,
14.07.2024, 13:58
- Die Forenregeln sind eindeutig formuliert - EK-Wagendienst, 14.07.2024, 14:20
- Die Forenregeln sind eindeutig formuliert -
ByBahni,
14.07.2024, 14:41
- Die Forenregeln sind eindeutig formuliert -
J-C,
14.07.2024, 14:42
- Worüber diskutieren wir dann hier?
-
ByBahni,
14.07.2024, 14:43
- Worüber diskutieren wir dann hier? - EDO, 14.07.2024, 14:51
- Frag mich das nicht. - J-C, 14.07.2024, 14:51
- Worüber diskutieren wir dann hier?
- Es macht einen Unterschied -
Waldbahn,
14.07.2024, 15:09
- Es macht einen Unterschied -
Garfield_1905,
14.07.2024, 15:13
- So geht's. Einmal zumindest. ;-) -
Der Blaschke,
14.07.2024, 15:42
- So ähnlich denke ich mir das. :-)
-
Garfield_1905,
14.07.2024, 16:11
- So ähnlich denke ich mir das. :-)
- So geht's. Einmal zumindest. ;-) -
Der Blaschke,
14.07.2024, 15:42
- Es macht einen Unterschied -
EDO,
14.07.2024, 16:10
- Nein - zurückrudern gilt nicht -
Waldbahn,
14.07.2024, 16:26
- Nein - zurückrudern gilt nicht -
EDO,
14.07.2024, 17:06
- Details, die du bisher nicht genannt hast wären wichtig - Waldbahn, 14.07.2024, 17:37
- Nein - zurückrudern gilt nicht -
EDO,
14.07.2024, 17:06
- Nein - zurückrudern gilt nicht -
Waldbahn,
14.07.2024, 16:26
- Es macht einen Unterschied -
Garfield_1905,
14.07.2024, 15:13
- Die Forenregeln sind eindeutig formuliert -
J-C,
14.07.2024, 14:42
- Die Insider sind am Ende die Gelackmeierten? -
Co_Tabara-98,
14.07.2024, 16:55
- Das verstehe ich ich jetzt nicht -
Garfield_1905,
14.07.2024, 16:59
- +1
-
Waldbahn,
14.07.2024, 17:32
- +1
- Deine Argumentation führt ein wenig am Thema vorbei - Waldbahn, 14.07.2024, 17:42
- Das verstehe ich ich jetzt nicht -
Garfield_1905,
14.07.2024, 16:59
- Die Forenregeln sind eindeutig formuliert -
Waldbahn,
14.07.2024, 13:58
- Kein "versuchter Betrug" -
Co_Tabara-98,
14.07.2024, 15:42
- Kein "versuchter Betrug" -
Barzahlung,
14.07.2024, 17:13
- Kein "versuchter Betrug" - ByBahni, 14.07.2024, 19:23
- Kein "versuchter Betrug" -
Barzahlung,
14.07.2024, 17:13
- Ist das nicht auch ein versuchter Betrug -- Forenregeln? -
EDO,
14.07.2024, 13:51
- Ist das nicht auch ein versuchter Betrug -- Forenregeln? -
Barzahlung,
14.07.2024, 13:14
- Frage zu Gültigkeit einer Fahrkarte (Fahrgastrechte) -
611 040,
14.07.2024, 20:29
- Frage zu Gültigkeit einer Fahrkarte (Fahrgastrechte) -
EDO,
14.07.2024, 21:26
- Frage zu Gültigkeit einer Fahrkarte (Fahrgastrechte) -
611 040,
15.07.2024, 00:25
- Frage zu Gültigkeit einer Fahrkarte (Fahrgastrechte) - Co_Tabara-98, 15.07.2024, 02:14
- Frage zu Gültigkeit einer Fahrkarte (Fahrgastrechte) - EDO, 15.07.2024, 10:21
- Falsch, man hat 1 Jahr Zeit.
-
Bremer,
28.08.2024, 09:21
- Frage zu Gültigkeit einer Fahrkarte (Fahrgastrechte) -
611 040,
15.07.2024, 00:25
- Frage zu Gültigkeit einer Fahrkarte (Fahrgastrechte) - ICE920, 15.07.2024, 15:07
- Frage zu Gültigkeit einer Fahrkarte (Fahrgastrechte) -
EDO,
14.07.2024, 21:26
- Selbstverständlich gelten die Fahrgastrechte - Neitech_BR611, 27.08.2024, 23:55
- Ist das nicht auch ein versuchter Betrug -- Forenregeln? -
Waldbahn,
14.07.2024, 12:43