Selbstverständlich gelten die Fahrgastrechte (Allgemeines Forum)

Neitech_BR611, Baden-Württemberg / Bayern, Dienstag, 27.08.2024, 23:55 (vor 741 Tagen) @ EDO

Auch wenn deine Frage schon ein paar Wochen her ist (bin erst heute durch Zufall über diesen Thread gestolpert), teile ich dir gerne meine persönliche Meinung als Antwort mit:


Warum dir hier manche einen strafbaren Betrugsversuch unterstellen wollen (was im Übrigen ebenfalls eine Straftat ist => Falsche Verdächtigung § 164 StGB) muss man nicht verstehen.

Du schreibst „die Reise konnten wir wegen anderweitiger Termine leider nicht antreten“.

Diese anderweitigen Termine führst du hingegen nicht ausführlicher aus und lässt uns diesbezüglich vollkommen im Dunklen. Wobei sich manche vielleicht für eure privaten Angelegenheiten interessieren – weil sie selbst ein langweiliges Privatleben haben. Das ist echt unfair uns so hängen zu lassen, über eure privaten Angelegenheiten – das grenzt schon fast an Vertuschung (ebenfalls eine Straftat) ;-)

Es bleibt auch unklar, ob ihr die Reise allein wegen der anderen Termine oder wegen der anderen Termine in Verbindung mit den mehr als 60 Minuten Verspätung nicht antreten konntet.

Manche Reiseanlässe erledigen sich eben wegen so hohen Verspätungen und auch die persönliche Entscheidung welche Reise / Tätigkeit wichtiger ist, wird durch so hohe durch die Bahn fremdverschuldete Verspätungen beeinflusst.

Wer weiß, vielleicht hat auch dein/e Partner/in bereits gesehen dass der Zug nicht pünktlich fährt und deshalb bereits die anderweitigen Termine vorgeschlagen. So ist das halt im Zusammenleben. Man redet manchmal aneinander vorbei und trifft Fehlannahmen.

In einem Strafverfahren gegen euch wegen versuchten Betruges, müsste also die Staatsanwaltschaft beweisen, dass ihr euch vor Bekanntwerden der Verspätung gegen den Reiseantritt entschieden habt und es euch außerdem unmöglich war (z.B. durch hohe räumliche Entfernung vom Startbahnhof oder einem der Zwischenhalte) euch doch noch umzuentscheiden und die Reise doch noch anzutreten und ihr nun (mit welcher Begründung auch immer) Fahrgastrechte gelten machen wollt die euch rechtlich (aus welchen Gründen auch immer) nicht mehr zustehen.

Ich denke wir haben in Deutschland andere Probleme also solche rein theoretischen Blockwart-Gesinnungspolizei-Verfahren…

Dass du dich nun in einem Internetforum mit Bahnbezug über die Formalitäten der Fahrgastrechte und deren genauen Durchführung informierst ist hingegen vollkommen legitim.


Die Fahrgastrechte sind dem Gelegenheitsfahrer unbekannt. Ich selbst mache mir immer einen Spaß daraus, bei einer Zugverspätung, mir wohlgesonnene Platznachbarn im Abteil über FGR zu informieren.
Manchmal fragen mich die Leute, was ich denn jetzt da auf dem rosa Zettel mit der Fahrkarte ausfülle.
Im Anschluss gibt’s eine Antwort und danach folgt (ähnlich einer Gruppenarbeit in der Schule) das gemeinsame ausfüllen der Formulare (natürlich jeder sein eigenes).
Deshalb führe ich auch immer 4-5 frische FGR-Formulare mit. Für die wertvollen Tipps bekam ich auch schon mal ein Getränk spendiert – das nennt man gesellschaftliches Miteinander.


Übrigens bin ich regelmäßiger Sparpreis-Flexfahrer. Sprich: Wenn ich zeitlich flexibel fahre (also privat für Besuche), dann buche ich stets den günstigsten Sparpreis.

Hoffen ist aus meiner Sicht nicht strafbar und schon gar kein Betrug.

Wenn am Reisetag im DB Navigator eine Verspätung für meine Sparpreisfahrt angekündigt wird, die mir die Aufhebung der Zugbindung erlaubt, mache ich sofort einen Screenshot und setze mich in den nächsten Zug (oftmals in einen ICE-Sprinter, gerne auch auf anderen Reiserouten die ursprünglich teurer gewesen sind). Mir ist es dabei vollkommen egal ob dieser Zug bei der damaligen Buchung 60 EUR mehr gekostet hätte und heute als Flexpreis über 180 EUR kosten würde.

Wenn ich am Reisetag (z.B. wegen Vorhersagen für schlechtes Wetter am Wochenende) die Reise nicht durchführen will, bringt mich meist eine angekündigte Verspätung von mehr als 20 Minuten am Zielbahnhof zum letztendlichen Entschluss die Reise nicht am Reisetag anzutreten sondern erst zu einem späteren Zeitpunkt.

Es gab auch schon Fälle, bei denen ich mehrere Monate zuvor gebuchte Sparpreisfahrten nicht durchführen wollte. Ich habe dann inständig gehofft dass es beim ersten Zug zu einer Verspätung kommt und das trat dann auch ein. Voller Freude und reinsten Gewissens habe ich mir meine Bescheinigung am Bahnhof abgeholt und bin ein paar Wochen / Monate später mit der nun "Flexfahrt" fröhlich und zufrieden gefahren.

Gerade die angekündigte Verspätung gibt da den Ausschlag dafür, dass ich mich zum Verschieben der Fahrt entscheide.
So habe ich schon mehrmals bei angekündigten Verspätungen ein Sparpreisticket in ein FGR-Flexticket umgewandelt und mir einfach für den Folgetag ein neues zusätzliches Sparpreisticket gekauft.
Sinn und Zweck des Ganzen als Wochenendpendler: Die Tickets mit FGR-Verschiebung können in teuren Zeiten (Sommerferien, Weihnachten, Ostern) wie Flextickets genutzt werden. Den späteren Reisezeitpunkt lege ich als Fahrgast fest (innerhalb der 1-Jahres-Frist).

1-2 offene & gültige solcher FGR-Sparpreis-Flex-Tickets habe ich immer im Handschuhfach liegen. Da sie personengebunden sind, ist das auch sicher. Nur ich kann die nutzen. Wenn ich spontan fahren will, hole ich mir ein solches Ticket raus und setze mich einfach in den Zug.

Ich bin da immer sehr froh darüber, dass ich keinem Möchtegern-Gutmenschen meine Entscheidungsfindung offen legen muss – sondern einfach ein Fingerzeig auf die Verspätungsinformationen reicht…

Zum Glück muss ich ja auch nirgends den Reisegrund oder sonstige private Angelegenheiten offenlegen.

Bei teureren Sparpreisen gehe ich immer zur DB-Information (bin ja sowieso in Bahnhofsnähe vor der geplanten Fahrt) und lasse mir sowohl eine "Bescheinigung über die voraussichtliche Verspätung" als auch den schnellsten alternativen Reiseplan ausdrucken. Beide Dokumente bekommen dann den Stempel der DB Station und im Zug gibt's später keine Diskussion.

Etwa eine von fünf Sparpreisfahrten führe ich im Schnitt so als Flexfahrt durch. Entweder am Reisetag in einem für mich besseren Zug (ohne Zugbindung) oder an einem späteren Zeitpunkt (hier gerne auch auf einer anderen Strecke mit einem netten Zwischenhalt unterwegs samt kleiner Stadtbesichtigung).

Nur ein einziges mal hatte ich einen Zugbegleiter der daran etwas zu meckern hatte. Ich habe immer nur gebetsmühlenartig gesagt "Das hat ihr Kollege in München so gesagt" oder "Das müssen Sie ihren Kollegen in München fragen, da unten auf der Bescheinigung hat er beim Stempel unterschrieben".

Dabei brauche ich als Fahrgast keine Schuldgefühle haben.
Auch etwaige Moralapostel interessieren mich nicht.

Wenn die Bahn bereits beim kleinsten Schneefall Verspätungen einfährt (sei es durch schlecht gewartete / billig eingekaufte Weichenheizungen oder ungepflegter Baumbestand entlang der Strecke in Zeiten verschiedenster Schädlinge) dann liegt das in der Verantwortung der Bahn und ich kann voller Freude meine FGR genießen.

Eine wie auch immer geartete moralische Schuldumkehr akzeptiere ich nicht.

Wenn die Bahn für Verspätungen verantwortlich ist, hat sie auch meine Fahrgastrechtsansprüche zu akzeptieren.


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum