Frage zu Gültigkeit einer Fahrkarte (Fahrgastrechte) (Allgemeines Forum)

EDO, Sonntag, 14.07.2024, 12:09 (vor 785 Tagen)

Hallo zusammen!

Ich hatte im April für den 12. Juli eine „Mitfahrerfreifahrt“ gebucht. Die Reise konnten wir wegen anderweitiger Termine leider nicht antreten.

Nun hat sich folgendes ereignet: Der erste Zug auf der am 12.7. gebuchten Fahrt ist ausgefallen, so dass wir unser Ziel, wenn wir die Fahrt denn angetreten hätten, mit (mindestens) 60 Minuten Verspätung erreicht hätten. Es hätten also Fahrgastrechte gegriffen. Hierzu gibt es hier x Beitragsbäume mit dem Tenor: „Fahrt kann zu einem späteren Zeitpunkt angetreten werden“ und „später“ wird mit einer Zeitspanne „innerhalb eines Jahres“ definiert.

Wäre es demnach rechtlich erlaubt, diese Mitfahrerfreifahrt in der kommenden Woche zu nutzen? Wenn ja, muss ich mir dafür vorher im Reisezentrum einen „Stempel abholen“ oder wie funktioniert das? Danke für Eure Antworten.


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