Nein - zurückrudern gilt nicht (Allgemeines Forum)

Waldbahn, Sonntag, 14.07.2024, 16:26 (vor 787 Tagen) @ EDO
bearbeitet von Waldbahn, Sonntag, 14.07.2024, 16:27

Ich wäre auch nicht in "betrügerischer Absicht" zum Reisezentrum gegangen und möchte Dich bitten, diese Unterstellung zu überdenken.


Der Versuch steht weiter im Raum und rechtlich gesehen ist auch der Versuch strafbewährt. Und auch gemäß den Forenregeln ist das auch (zumindest) eine Anstiftung zum Aushebeln von Tarifbestimmungen. "Wäre es demnach rechtlich erlaubt, diese Mitfahrerfreifahrt in der kommenden Woche zu nutzen? Wenn ja, muss ich mir dafür vorher im Reisezentrum einen „Stempel abholen“ oder wie funktioniert das? Danke für Eure Antworten." Besonders da du schreibst, dass du es der Bahn wegen bisheriger Ereignisse "heim/zurückzahlen" würdest.

Wärst du ins RZ gelaufen, wenn du 10x ja bekommen hättest?

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Gruß
Waldbahn


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