Frage zu Gültigkeit einer Fahrkarte (Fahrgastrechte) (Allgemeines Forum)

Co_Tabara-98, Hannover, Montag, 15.07.2024, 02:14 (vor 786 Tagen) @ 611 040

Da muss man differenzieren:

A) "später" im (Normal-)Fall von Ausfall/>+20/... = zu einem beliebigen Zeitpunkt innerhalbder Gültigkeit der Fahrkarte

B) "später" im Fall von außergewöhnlichen Ereignissen wie Streik/Sturm/Schnee mit jeweils gesonderter Ankündigung = innerhalb eines Jahres ab Gültigkeit

Woraus leitest du diese Differenzierung ab? Ich konnte keine entsprechende Quelle finden.

Regeln, die für eine reguläre Durchführung der Reise gelten (Fahrtantritt, maximale Geltungsdauer), würde ich im Störungsfall als aufgehoben betrachten, also wenn die Reise zu einem "späteren Zeitpunkt" gestattet wird, ohne dass dafür explizite Vorschriften gemacht werden.


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum