Frage zu Gültigkeit einer Fahrkarte (Fahrgastrechte) (Allgemeines Forum)

611 040, Erfurt, Montag, 15.07.2024, 00:25 (vor 785 Tagen) @ EDO

Da muss man differenzieren:

A) "später" im (Normal-)Fall von Ausfall/>+20/... = zu einem beliebigen Zeitpunkt innerhalbder Gültigkeit der Fahrkarte

B) "später" im Fall von außergewöhnlichen Ereignissen wie Streik/Sturm/Schnee mit jeweils gesonderter Ankündigung = innerhalb eines Jahres ab Gültigkeit

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