Kein "versuchter Betrug" (Allgemeines Forum)

Co_Tabara-98, Hannover, Sonntag, 14.07.2024, 15:42 (vor 785 Tagen) @ Barzahlung

Von noch einmal nutzen war nicht die Rede. Er will seine Reise einfach nur verschieben.

Darauf hat er einen Anspruch, wenn er auf der von ihm gewählten Verbindung von einer Verspätung ab 60min. rechnen musste.

Grundsätzlich richtig, wobei auch eine Verspätung von 20 Minuten ausreichend wäre (vorausgesetzt, es handelt sich um eine Fahrt im Inland).

Das musste er nicht, weil gemäß seiner Schilderung gar keine Reiseabsicht bestand.

Dieser Interpretation der Beförderungsbedingungen kann ich nicht folgen. Ob mit einer Verspätung gemäß Beförderungsvertrag zu rechnen ist, hängt nicht von persönlichen Planungen des Reisenden ab, auch nicht davon, dass dieser sich zur planmäßigen Abfahrtszeit am Bahnhof einfindet, sich dort eine Bescheinigung holt oder ähnlichem.

Um also auf die eingangs gestellte Frage zurückzukommen...

Wäre es demnach rechtlich erlaubt, diese Mitfahrerfreifahrt in der kommenden Woche zu nutzen?


Hier lautet die Antwort: Nein.

Die Antwort lautet also nicht "Nein", sondern "Ja".

DB-Beförderungsbedingungen, 9.1.1:
"Muss vernünftigerweise davon ausgegangen werden, dass der Reisende aufgrund einer Verspätung, eines verpassten Anschlusses oder eines Zugausfalls am Zielbahnhof gemäß Beförderungsvertrag mindestens 20 Minuten verspätet ankommen wird, hat er, auch mit einer zuggebundenen Fahrkarte ... unverzüglich die Wahl zwischen (i) ... oder (ii) der Fortsetzung der Fahrt oder der Weiterreise mit geänderter Streckenführung bis zum Zielbahnhof zu einem späteren Zeitpunkt. ..."


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