Frage zu Gültigkeit einer Fahrkarte (Fahrgastrechte) (Allgemeines Forum)

EDO, Montag, 15.07.2024, 10:21 (vor 784 Tagen) @ 611 040

Da muss man differenzieren:

A) "später" im (Normal-)Fall von Ausfall/>+20/... = zu einem beliebigen Zeitpunkt innerhalbder Gültigkeit der Fahrkarte

B) "später" im Fall von außergewöhnlichen Ereignissen wie Streik/Sturm/Schnee mit jeweils gesonderter Ankündigung = innerhalb eines Jahres ab Gültigkeit

Ich halte Deine Auslegung für nachvollziehbar. Das würde aber bedeuten:
a) zu einer Insel gibt es beispielsweise nur eine Fährverbindung am Tag. Aufgrund der Verspätung des gebuchten Zuges erreicht der Reisende an Tag A die Fähre voraussichtlich nicht mehr. Die Möglichkeit, die Reise an Tag B anzutreten, schließt Du damit aus.
b) jemand hat einen Messebesuch geplant. Aufgrund der Verspätung des gebuchten Zuges macht die Reise keinen Sinn mehr, weil die Aufenthaltszeit dort zu kurz werden würde. Die Möglichkeit, die Reise an Tag B anzutreten und dann einen vollen Messetag zu erleben, schließt Du damit aus.


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