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Barzahlung, Freitag, 02.08.2024, 14:59 (vor 50 Tagen) @ brandenburger

Allerdings gilt das nicht, wenn abends das Ziel ohne Benutzung eines IC(E) gar nicht mehr erreicht werden kann.

(...) auch im Fahrgastrechtefall keine Erstattung von Fahrgeldern für die Benutzung von Fernverkehrszügen.

Dann wird selbstverständlich ein ICE-Fahrschein erstattet, der in der Regel auch preiswerter ist als eine Hotelübernachtung.

Das weißt Du. Das weiß ich.

Um das einzusehen reichen die auf der DB-Website bereitgestellten Informationen eben nicht aus.
'denkdirnix' war jedoch nicht an den Gesetzesstellen interessiert, sondern daran, was die Bahn dazu schreibt.

Und diese Informationen hat er nun wie gewünscht erhalten.


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