Die Seite der Bahn gibt es doch (Allgemeines Forum)

Waldbahn, Freitag, 02.08.2024, 08:35 (vor 50 Tagen) @ denkDirNix
bearbeitet von Waldbahn, Freitag, 02.08.2024, 08:38

https://www.bahn.de/faq/pk/angebot/regionale-angebote/deutschland-ticket/fahrgastrechte

https://www.bahn.de/service/informationen-buchung/fahrgastrechte/rechtliche-regelungen

Ersatz von Kosten für Übernachtung (z.B. Hotel oder anderweitige Unterkunft) aufgrund von Zugverspätungen, Zugausfällen oder Anschlussverlusten im Strandungsfall
Ist wegen eines Zugausfalls oder einer -verspätung eine Fortsetzung der Fahrt am selben Tag nicht möglich oder
ist die Fortsetzung der Fahrt am selben Tag nicht zumutbar, werden Ihnen Kunden angemessene Übernachtungskosten ersetzt, wenn das Eisenbahnunternehmen keine Übernachtungsmöglichkeit zur Verfügung stellt und
Sie mit dem Eisenbahnunternehmen - aus von diesem zu vertretenden Gründen - nicht in Kontakt treten können (Kontaktaufnahme vor Ort mit der Fahrkartenverkaufs- oder Informationsstelle des Eisenbahnunternehmens oder Personal des genutzten Zuges).

Das Eisenbahnunternehmen kann Ihnen alternativ auch ein anderes Verkehrsmittel zur Verfügung stellen, sofern dies preisgünstiger ist. In diesem Fall werden Ihnen auch hier die Kosten für ein anderes Verkehrsmittel bis max. 120 Euro *) ersetzt,
wenn das Eisenbahnunternehmen kein anderes Verkehrsmittel zur Verfügung stellt und
Sie mit dem Eisenbahnunternehmen - aus von diesem zu vertretenden Gründen - nicht in Kontakt treten können (Kontaktaufnahme vor Ort mit der Fahrkartenverkaufs- oder Informationsstelle des Eisenbahnunternehmens oder Personal des genutzten Zuges).
*) Dieser Höchstbetrag gilt nicht in Fällen der Hilfeleistung im Sinne des Artikel 20 Abs. 2 c) und Abs. 3 der Verordnung (EU) 2021/782.

--
Gruß
Waldbahn


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