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Barzahlung, Freitag, 02.08.2024, 12:25 (vor 50 Tagen) @ denkDirNix

In einer halbwegs idealen Welt hätte ich zu dieser Frage einen Verweis auf eine leicht findbare Web-Seite der Bahn erhofft, die dann eine eindeutige Antwort liefert.

Ist die Nutzung von ICE/IC mit dem Deutschland-Ticket gestattet, wenn absehbar ist, dass man mit erheblicher Verspätung das Ziel erreicht?

Nein, Reisende mit einem Deutschland-Ticket müssen für die Benutzung eines Fernverkehrszuges immer eine separate Fahrkarte kaufen.
Da das Deutschland-Ticket gesetzlich im § 3 der Eisenbahn-Verkehrsordnung (EVO) als Angebot mit erheblich ermäßigtem Beförderungsentgelt definiert ist, erfolgt auch im Fahrgastrechtefall keine Erstattung von Fahrgeldern für die Benutzung von Fernverkehrszügen.

https://www.bahn.de/faq/deutschlandticket-verspaetung-ice-nutzung


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