Eine Frage an die Fahrgastrecht-Experten (Allgemeines Forum)

VT642, Sonntag, 12.05.2024, 18:30 (vor 310 Tagen) @ bers

Aus Erfahrung: Fährst Du 2h früher und kommst bzgl. dieser früheren Verbindung mit +2h an, also zur gebuchten Zeit, wird das SCFGR Dir antworten, dass Du wie gebucht angekommen bist und keine Entschädigung bekommst. Anscheinend gilt zumindest in diesem Fall die ursprüngliche Verbindung. Wäre merkwürdig, wenn das im "2h später" Fall anders wäre. (Ja, das Missbrauchspotenzial ist mir klar.)

Da ist das aber so. Fährst du statt wie gebucht um 10 erst um 12 und kommst statt wie gebucht um 12 mit der neuen Verbindung pünktlich um 14 Uhr an, gibts nichts. Hat die neue Verspätung allerdings Verspätung, wird bei der FGR Bearbeitung die neue planmäßige Ankunft zugrunde gelegt. Das gilt jedoch nicht bei freiwillig früherer Abfahrt, sondern nur, wenn man später fährt - warum auch immer.


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