Eine Frage an die Fahrgastrecht-Experten (Allgemeines Forum)
Meines Erachtens gibt es da zwei Fälle:
Fall 1: du nimmst die nächstmögliche Verbindung nach der gebuchten
In dem Fall zählt die Verspätung zur ursprünglich geplanten Ankunftszeit.
Fall 2a: du nimmst eine beliebe andere Verbindung
In dem Fall wirst du wohl so gestellt, als ob du dich von Anfang an für die neue Verbindung entschieden hast. Es zählt also die Verspätung der neuen Verbindung.
Fall 2b: Graubereiche und Sonderfälle
- Eigentlich kein Sonderfall ist der Fall, dass du eine frühere Verbindung auswählst, mit der du VOR deiner ursprünglich geplanten Ankunftszeit ankommt. Auch hier müsste meiner Ansicht nach die Verspätung bei der neuen Verbindung zählen. In der Praxis wirst du hier oft eine Ablehnung bekommen, da du ja vor der geplanten Ankunftszeit angekommen bist.
- Etwas komplexer ist der Fall, wenn du früher abfährst aber auch später ankommst. Da würde ich dann im Zweifel auch die Verspätung gegenüber der ursprünglich geplanten Fahrt heranziehen, wenn das für dich günstiger ist.
Gruß, Philipp
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EDO,
07.05.2024, 18:02
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07.05.2024, 18:53
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