Eine Frage an die Fahrgastrecht-Experten (Allgemeines Forum)

bers, Sonntag, 12.05.2024, 17:44 (vor 273 Tagen) @ EDO
bearbeitet von bers, Sonntag, 12.05.2024, 17:45

Aus Erfahrung: Fährst Du 2h früher und kommst bzgl. dieser früheren Verbindung mit +2h an, also zur gebuchten Zeit, wird das SCFGR Dir antworten, dass Du wie gebucht angekommen bist und keine Entschädigung bekommst. Anscheinend gilt zumindest in diesem Fall die ursprüngliche Verbindung. Wäre merkwürdig, wenn das im "2h später" Fall anders wäre. (Ja, das Missbrauchspotenzial ist mir klar.)


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