Verständnisfrage (Allgemeines Forum)
Das SC FGR hat bei solchen Anträgen jedenfalls immer ausnahmslos zu meinen gunsten entschieden, sodass ich da eher nicht an Zufall glaube.
Ausnahmslos zugunsten des Fahrgastes verstehe ich hier derart, dass im konkreten Beispiel um 10:23 Uhr (statt 08:23 Uhr) abgefahren wird und die Ankunft um 21:34 Uhr, also sechzig Minuten später, erfolgt. Entsprechend werden Fahrgastrechte geltend gemacht und akzeptiert.
Mit ausnahmslos zu meinen gunsten meine ich, dass ich bei einer Abfahrt um 10:23 und hypothetischen, tatsächlichen Ankunft um 19:34 trotzdem mit 50% entschädigt werde, wenn ich auf dem Antrag angebe: Planabfahrt 8:23 Uhr, Planankunft 16:34 Uhr, tatsächliche Ankunft 19:34.
Für andere Verbindungsdaten kann ich ja auch schwer Fahrgastrechte geltend machen, da der (Super) Supersparpreis (von etwaigen NV-Vor-/Nachlauf abgesehen) nur für diese bestimmte Zugverbindung gültig ist.
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EDO,
07.05.2024, 18:02
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JeDi,
07.05.2024, 18:53
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Tobs,
10.05.2024, 11:47
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JeDi,
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