Eine Frage an die Fahrgastrecht-Experten (Allgemeines Forum)

Ludo, Niedersachsen, Dienstag, 07.05.2024, 19:56 (vor 12 Tagen) @ EDO

Wenn ich Fahrgastrechte beantrage, kann ich dann die tatsächliche Ankunft am Zielbahnhof angeben

Ja.

oder bestehen gar keine Fahrgastrechte mehr, da ich die Fahrt nicht wie gebucht um 8:23 Uhr angetreten habe?

Es zählt die tatsächliche Ankunft, bei Aufhebung der Zugbindung muss die Fahrt nicht wie gebucht angetreten werden. Die „Verspätung“ kann also durchaus auch mal 6 Stunden oder so betragen.

Gruß, Ludo


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