Eine Frage an die Fahrgastrecht-Experten (Allgemeines Forum)
Ich habe eine Fahrt gebucht, Abfahrt 8:23 Uhr, Ankunft 16:34 Uhr. Wegen Baustellen ist die Fahrt so nicht fahrbar. Sofern keine Anschlussverluste auftreten, erreiche ich mein Ziel (frühestens) laut aktuellem Fahrplan um 18:34 Uhr.
Da eine Ankunft am frühen Nachmittag nicht mehr möglich ist, überlege ich, später zu fahren. Um 10:23 Uhr. Dann komme ich laut aktuellem Fahrplan um 20:34 Uhr am Zielbahnhof an. Es bleibt aber bei einer „Netto-Verspätung“ von 2 Stunden.
Wenn ich Fahrgastrechte beantrage, kann ich dann die tatsächliche Ankunft am Zielbahnhof angeben oder bestehen gar keine Fahrgastrechte mehr, da ich die Fahrt nicht wie gebucht um 8:23 Uhr angetreten habe? Danke für Eure Antworten!
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EDO,
07.05.2024, 18:02
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JeDi,
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