Das hat doch ein User bereits getan (Allgemeines Forum)

ICE-TD, Freitag, 08.03.2024, 19:02 (vor 918 Tagen) @ Waldbahn
bearbeitet von ICE-TD, Freitag, 08.03.2024, 19:05

Das sind aber besondere Vereinbarungen und nach meiner Sicht keine grundsätzlichen Themen. Auch Moderatoren können keine Regelungen eines Bundesurlaubsgesetzes für nichtig erklären.

Und auch wenn ihr es nicht wahrhaben wollt, es gibt keinen gesetzlichen Anspruch auf Altersteilzeit. Das wird immer über BV geregelt. Das kostet den Arbeitgeber nämlich zusätzliches Geld - und bei der immer angemahnten Schuldenlage ist das wenig hilfreich. Und bevor ihr wieder mit den Boni kommt - welche Gewerkschaft hat dem vorbehaltlos zugestimmt.

Es geht dabei nicht um Urlaub nach dem Urlaubsgesetz, diese Tage sind im Tarifvertrag geregelt als Ersatz für frühere Lohnerhöhungen, ebenso das Thema Altersteilzeit. Bei beidem und anderen will der Arbeitgeber gleichzeitig Verschlechterungen durchsetzen als Ausgleich für die Kürzung der Wochenarbeitszeit so das die Arbeitnehmer am Ende sogar schlechter dastehen als jetzt.
Mir ist klar das du dafür kein Verständnis haben wirst, wei, es gibt ja Menschen denen es schlechter geht.... Nur wenn die Bahn nichts tut bei den Arbeitsbedingungen wird es i Zukunft noch viel mehr Zugausfälle geben weil sie kaum neues Personal findet.


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