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Leitstelle, Donnerstag, 07.03.2024, 23:14 (vor 919 Tagen) @ VT 609

Da steht es eindeutig:

Für den Fall, dass die GDL die in dieser Ziff. 1 vereinbarte Arbeitszeitreduzierung für Arbeitnehmer, die regelmäßig Schichtarbeit leisten, nicht zu den gleichen Stichtagen oder nicht im gleichen zeitlichen Umfang mit allen Arbeitgeberverbänden/Unternehmen vereinbaren wird, mit denen die GDL in der Tarifrunde 2023 in Tarifverhandlungen steht bzw. noch stehen wird, bietet die GDL dem Arbeitgeber an, dies inhaltsgleich in die Tarifverträge zu übernehmen.


Mit anderen Worten: Falls die Absenkung der Wochenarbeitszeit nicht im gesamten Markt vereinbart wird (also insbesondere bei der DB!), muss die GDL den Privatbahnen anbieten, den Abschluss (mit der DB) zu übernehmen. Dieses "Angebot" werden die Privatbahnen natürlich annehmen. Insofern stehen die Abschlüsse mit den Privatbahnen unter dem Vorbehalt eines gleichen Abschlusses mit der DB.

Ich weiß nicht wie du auf diese Interpretation kommst aber das steht dort nun wirklich nicht.
Dass Stichtage und zeitlicher Umfang der Aarbeitszeitreduzierung variieren können ist kein Geheimnis und völlig legitim, heißt einfach ausgedrückt in welchen Schritten und zu welchem Zeitpunkt man letztendlich bei der 35h Woche angekommen ist kann durchaus variieren. Das Endziel, die 35 h Woche ist und bleibt immer gleich. Das ist die Aussage und nicht das was du dir da zusammen gereimt hast.


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