Das hat doch ein User bereits getan (Allgemeines Forum)

Waldbahn, Freitag, 08.03.2024, 18:53 (vor 918 Tagen) @ ICE-TD
bearbeitet von Waldbahn, Freitag, 08.03.2024, 18:55

Das sind aber besondere Vereinbarungen und nach meiner Sicht keine grundsätzlichen Themen. Auch Moderatoren können keine Regelungen eines Bundesurlaubsgesetzes für nichtig erklären.

Und auch wenn ihr es nicht wahrhaben wollt, es gibt keinen gesetzlichen Anspruch auf Altersteilzeit. Das wird immer über BV geregelt. Das kostet den Arbeitgeber nämlich zusätzliches Geld - und bei der immer angemahnten Schuldenlage ist das wenig hilfreich. Und bevor ihr wieder mit den Boni kommt - welche Gewerkschaft hat dem vorbehaltlos zugestimmt.

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Gruß
Waldbahn


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