Bei der Abrechnung ehrlich sein (Fahrkarten und Angebote)

Barzahlung, Sonntag, 04.02.2024, 12:55 (vor 174 Tagen) @ michael_seelze

Wenn Da "Gutschein" draufsteht, wird Deine Firma das nicht mit einem "E-Coupon" verwechseln.

Kann es ja auch schwer, da die eCoupons auf der Rechnung nicht (mehr) als Zahlungsmittel erfasst sind, sondern in der Umsatzaufstellung abgezogen werden.

Bei der Abrechnung wäre ich aber so ehrlich anzugeben, was tatsächlich für die Fahrkarte bezahlt wurde, also i.d.R. 13,4% weniger als der ausgewiesene Preis.

Jetzt war die Geschenkkarte aber zwei Jahre alt. Dann müsste man ja Zinsen gegenrechnen. ;-)

Die Bahn gibt eine Rechnung aus. Die Rechnung enthält einen Preis. Das sind die Kosten, die zu ersetzen sind. Das Zahlungsmittel tut nicht zur Sache.


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