Wird ausgewiesen. Siehe Bild (Fahrkarten und Angebote)

sfn17, Donnerstag, 01.02.2024, 17:34 (vor 177 Tagen) @ Glümp
bearbeitet von sfn17, Donnerstag, 01.02.2024, 17:36

Danke für das Beispiel und den Tipp. Aber: Ist das steuerlich noch passend, wenn man ein storniertes Ticket (mit entsprechender Auftragsnummer etc.) zur Abrechnung bei dem Arbeitgeber einreicht?

Das Problem liegt woanders/tiefer:

Der Arbeitgeber erstattet Dir eine Sachleistung gegen Beleg. Dass er Dir das Ticket nicht über eine interne Reisestelle organisiert, ist nachrangig.

Ihm bei der Abrechnung dann ein Blatt Papier - was ein storniertes Ticket nämlich ist - zu geben, halte ich (Nicht-Jurist) für den Knackpunkt: Hier wird ein benutztes Ticket in voller Absicht vorgetäuscht.

Es hätte dann mehr Sinn, dem AG eine von der Bahn gestempelte Fahrpreisauskunft vorzuschlagen und das Geld entgegenzunehmen. Bei der Bundesbahn gab's solche Auskünfte mal.


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum