Abrüstung... (Fahrkarten und Angebote)

wachtberghöhle, Donnerstag, 01.02.2024, 14:48 (vor 317 Tagen) @ Gleis42

Wie nennst du das, wenn sich dein AG die auf der Rechnung ausgewiesene Mwst erstatten lässt (bzw. verrechnet), obwohl die gar nicht von DB abgeführt wurde?

Es existiert keine Differenz bei den Beträgen. Die Umsatzsteuer ist unabhängig von der Art der Zahlung (Bar, Karte, Gutschein aus FGR).

Es fehlt hier ggf. eine genaue Zurordnung zwischen Verrechnung des Betrags und des Geschäftsvorgangs. Darüber kann man ich echauffieren. Aber die Straffgesetzkeule Betrug ist hier nicht angebracht.


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