Verantwortlichkeit: immer bei der Person im Gleis (Aktueller Betrieb)

Proeter, Montag, 11.09.2023, 11:20 (vor 391 Tagen) @ Reservierungszettel
bearbeitet von Proeter, Montag, 11.09.2023, 11:21

Das könnte der Gesetzgeber ganz einfach lösen: Bei jedem Unfallgeschehen auf Eisenbahngleisen ist grundsätzlich die Person allein schuld, die sich dort widerrechtlich aufhält. Egal, ob der Zug auf Sicht fährt oder noch ganz normal, weil die Person zuvor nicht gemeldet wurde.
Dann braucht schonmal niemand mehr Angst zu haben, belangt zu werden (Tf, Fdl, BuPo oder andere Beteiligte).


Ist natürlich praktisch wenn die Person über den Haufen gefahren wird, dann ist die Schuldfrage ganz schnell geklärt…

Es geht darum, dass Tfs das Fahren auf Sicht mitunter ablehnen, weil nach jetziger Rechtslage wohl der Tf haftet, wenn er dann jemanden über den Haufen fährt. Würde der Tf dieses Risiko nicht tragen, würde vmtl. deutlich eher bereit sein, auf Sicht zu fahren.

In sehr seltenen Fällen, in denen eindeutig erkennbar ist, dass eine Person einen längeren Aufenthalt im Gleis beabsichtigt, könnte man so lange auf Sicht fahren, bis die Person entweder nicht mehr gesehen wird oder vom Gleis geholt wird.

Oder seitlich an den vorbeifahrenden Zug läuft - Patient Tod Problem ebenfalls gelöst.

Das kann immer passieren - und passiert durchaus oft (3x am Tag) und zwar ohne dass die Person vorher im Gleis gesehen wurde. Dies ist ein anderes Problem und braucht separate Lösungen (Suizidprävention etc.)

Bei Kindern halte die Sperrung für angemessen, sonst nicht.


Warum der Unterschied? Und wie werden „Kinder“ definiert? Man kann einem Menschen nunmal nicht 100% von weitem ansehen ob Kind oder nicht.

Nicht zu 100% aber durchaus sehr oft. Daher gibt es ja gelegentlich auch die Meldung "Kinder im Gleis".

Aber das regelmäßig in Köln Süd gesperrt wird, nur weil leute über die Gleise zum anderen Bahnsteig hüpfen - das hat nichts mit einem Schutzgedanken zu tun. Bis die Sperrung wirksam wird, sind die Protagonisten doch längst über alle Berge.


Doch, doch das ist hier in Deutschland so. Wo kämen wir denn dahin wenn hier jeder wie er mag über Gleise läuft.
Das ist hierzulande verboten, wird eine Person dabei gesehen ist die Strecke zu sperren und die Polizei zu informieren, keine Diskussion.

Jetzt bin ich mir nicht sicher, ob du das nicht sarkastisch meinst (wg. "Doch, doch das ist hier in Deutschland so"). Mag aber sein, dass deine Beschreibung die Vorgehensweise korrekt wiedergibt. Nur frage ich mich: Welches Ziel wird verfolgt, wenn beim (bereits vollendeten oder kurz vor der Vollendung stehenden) Überschreiten von Bahngleisen gesperrt und die Polizei informiert wird?


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