Verantwortlichkeit: immer bei der Person im Gleis (Aktueller Betrieb)

Reservierungszettel, KDU, Sonntag, 10.09.2023, 22:55 (vor 21 Tagen) @ Proeter

Ein typischer Blaschke-Beitrag voller bissiger Satire - bei dem ich mir trotz der Tragik ein Schmunzeln nicht verkneifen konnte. Auf einen Kernpunkt gehe ich mal ein:

Da finde mal wen, der dann anordnet: fahrt mal auf Sicht. Nee, da pupt sich jeder in die Hose; Verantwortung?: ich nicht.


Das könnte der Gesetzgeber ganz einfach lösen: Bei jedem Unfallgeschehen auf Eisenbahngleisen ist grundsätzlich die Person allein schuld, die sich dort widerrechtlich aufhält. Egal, ob der Zug auf Sicht fährt oder noch ganz normal, weil die Person zuvor nicht gemeldet wurde.
Dann braucht schonmal niemand mehr Angst zu haben, belangt zu werden (Tf, Fdl, BuPo oder andere Beteiligte).

Ist natürlich praktisch wenn die Person über den Haufen gefahren wird, dann ist die Schuldfrage ganz schnell geklärt…

In sehr seltenen Fällen, in denen eindeutig erkennbar ist, dass eine Person einen längeren Aufenthalt im Gleis beabsichtigt, könnte man so lange auf Sicht fahren, bis die Person entweder nicht mehr gesehen wird oder vom Gleis geholt wird.

Oder seitlich an den vorbeifahrenden Zug läuft - Patient Tod Problem ebenfalls gelöst.

Bei Kindern halte die Sperrung für angemessen, sonst nicht.

Warum der Unterschied? Und wie werden „Kinder“ definiert? Man kann einem Menschen nunmal nicht 100% von weitem ansehen ob Kind oder nicht.

Aber das regelmäßig in Köln Süd gesperrt wird, nur weil leute über die Gleise zum anderen Bahnsteig hüpfen - das hat nichts mit einem Schutzgedanken zu tun. Bis die Sperrung wirksam wird, sind die Protagonisten doch längst über alle Berge.

Doch, doch das ist hier in Deutschland so. Wo kämen wir denn dahin wenn hier jeder wie er mag über Gleise läuft.

Das ist hierzulande verboten, wird eine Person dabei gesehen ist die Strecke zu sperren und die Polizei zu informieren, keine Diskussion.


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