Verantwortlichkeit: immer bei der Person im Gleis (Aktueller Betrieb)

Proeter, Sonntag, 10.09.2023, 22:22 (vor 21 Tagen) @ Der Blaschke

Ein typischer Blaschke-Beitrag voller bissiger Satire - bei dem ich mir trotz der Tragik ein Schmunzeln nicht verkneifen konnte. Auf einen Kernpunkt gehe ich mal ein:

Da finde mal wen, der dann anordnet: fahrt mal auf Sicht. Nee, da pupt sich jeder in die Hose; Verantwortung?: ich nicht.

Das könnte der Gesetzgeber ganz einfach lösen: Bei jedem Unfallgeschehen auf Eisenbahngleisen ist grundsätzlich die Person allein schuld, die sich dort widerrechtlich aufhält. Egal, ob der Zug auf Sicht fährt oder noch ganz normal, weil die Person zuvor nicht gemeldet wurde.
Dann braucht schonmal niemand mehr Angst zu haben, belangt zu werden (Tf, Fdl, BuPo oder andere Beteiligte).
In sehr seltenen Fällen, in denen eindeutig erkennbar ist, dass eine Person einen längeren Aufenthalt im Gleis beabsichtigt, könnte man so lange auf Sicht fahren, bis die Person entweder nicht mehr gesehen wird oder vom Gleis geholt wird.
Bei Kindern halte die Sperrung für angemessen, sonst nicht.
Aber das regelmäßig in Köln Süd gesperrt wird, nur weil leute über die Gleise zum anderen Bahnsteig hüpfen - das hat nichts mit einem Schutzgedanken zu tun. Bis die Sperrung wirksam wird, sind die Protagonisten doch längst über alle Berge.


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