"Abhilfebescheid" des SC FGR da (Allgemeines Forum)

bahnfahrerofr., Dienstag, 01.08.2023, 19:40 (vor 874 Tagen) @ bahnfahrerofr.
bearbeitet von bahnfahrerofr., Dienstag, 01.08.2023, 19:43

Ich würde erstmal anrufen und Widerspruch einlegen, das klappt normalerweise relativ gut.


Normalerweise mache ich das auch. Da geht es dann aber meist nur um ein paar Euro. Nach meiner Erfahrung dauern Widersprüche nochmal die normale Bearbeitungszeit eines manuell zu bearbeitenden Antrags, die aktuell wohl bei ca. 5 Wochen liegt. Die beiden Fälle, welche ich bisher übers EBA habe laufen lassen, kamen innerhalb von 5 Tagen nach Tätigwerden des EBA.

Zu dem Fall gibt es jetzt Neuigkeiten. Mit Schreiben vom 30.06. (zugestellt am 04.07.) bekam ich wie oben berichtet ja eine Ablehnung sämtlicher Kosten/Entschädigungen ohne sinnvolle Begründung in dem Fall.

Nach etwas Bedenkzeit habe ich am 15.07. ans EBA geschrieben und gebeten, in der Sache tätig zu werden. Mit Schreiben vom 18.07. (zugestellt am 19.07.) bekam ich eine Zwischennachricht des EBAs, dass man die Angelegenheit zur Stellungnahme an die DB weitergeleitet hat.

Mit Schreiben vom 28.07. (zugestellt am heutigen Tage) teilte das SC FGR nun mit, dass die Übernachtungs- und Verpflegungskosten (Frühstück im Bordrestaurant, unter 10€..) sowie die Fahrpreisentschädigung ausgezahlt werden. Tatsächlich ist der Gesamtbetrag heute bereits auf meinem Konto eingegangen.

Ich bin also zusammenfassend froh, den Weg übers EBA statt über irgendwelche Widersprüche beim SC FGR gegangen zu sein, weil der offenbar deutlich schneller und zielführender ist. Das EBA arbeitet solche Standardfälle zügig ab und vom Eingang der Mitteilung des EBAs bis zur endgültigen Bearbeitung beim SC FGR lagen keine 10 Werktage.

Aber: Mich würde interessieren, wer jetzt die Kosten wirklich trägt. Die DB, die ja außer dem Fahrkartenverkauf nix damit zu tun hat, die ÖBB als Verursacher, oder Transdev als "anlieferndes" EVU?

Oder auch andersherum ausgedrückt: Ich weiß jetzt immer noch nicht, wer eigentlich offiziell richtiger Ansprechpartner für die Erstattung oder Gewährung der Hilfeleistung war / ist.

Im Schreiben des EBA steht übrigens stumpf der Satz, dass die Kosten durch die DB FV bezahlt werden müssen (da Fahrkartenverkäufer - was ja nicht mal stimmt, da dies die DB Vertrieb GmbH war). Nach anderen Quellen, die hier auch schon zitiert wurden, trifft dies aber für die Hilfeleistung nicht zu. Wenn es tatsächlich so wäre, dass das "anliefernde" Unternehmen zahlen muss, dann wäre dies in dem Fall Transdev gewesen, welche ja eine eigene Stelle zur FGR-Abwicklung betreiben, weshalb ich davon ausgehe dass die in meinem Fall auch nichts berechnet bekommen.

Mein Eindruck ist, dass die Rechtslage zu kompliziert für die Praxis ist und man irgendwie vor sich hin wurschtelt.


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