Hm.. (Fahrkarten und Angebote)

GP4Flo, Mittwoch, 05.07.2023, 13:19 (vor 315 Tagen) @ Der Blaschke

Der Hebel wäre das Gesetzt (oder Verordnung ?) zum Deutschlandticket, das alle Anbieter von ÖPNV verpflichtet, das Deutschlandticket anzuerkennen.

Eine Ausnahme ist die Definition von touristischem Verkehr. Man müsste nun also juristisch prüfen, ob eine Buslinie in Oberstdorf, die auch dem innerörtlichem Verkehr von den Ortsteilen zum Bahnhof dient und im Verkehrsverbund integriert ist, als touristischer Verkehr deklariert werden kann.

Meiner Ansicht nach nein, da ich auf dieser Linie mit regulären Verbundstickets ohne Aufpreis fahren darf und sie somit zum ÖPNV zählt. Unter touristischem Verkehr verstehe ich Museumsbahnen oder nur während den Sommerferien sonntags verkehrende Wanderbusse, die generell nur mit besonderem Fahrausweis gültig sind.


Natürlich wird nun das Landratsamt argumentieren, dass auf der Buslinie 1 hauptsächlich Touristen unterwegs sind. Ja, das stimmt zweifelsohne. Dann müsste man entsprechend aber auch die Fährlinien in Hamburg, die meisten Schienenverbindungen von Hamburg an die Küste und natürlich auch die Dreiseenbahn im Schwarzwald entsprechend vom Deutschlandticket ausnehmen. Denn warum dürfen Oberstdorfer mit ihrem 49 € Verbundticket diese Linien benutzen, die Hamburger aber nicht mit ihrem 49 € Ticket von Oberstdorf zur Walserschanz fahren?


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum